Berlin/Düsseldorf. Die Bundesregierung sieht sich mit Rückgabeforderungen der Erben eines jüdischen Kunstsammlers konfrontiert. Die Fronten in dem Streit sind verhärtet. Eines der Bilder aus der sogenannten Emden-Sammlung hängt heute als als Leihgabe des Bundes im Museum Kunstpalast in Düsseldorf.
Die Bundesregierung und die Erben des von den Nazis verfolgten jüdischen Kunstsammlers Max Emden streiten um die Rückgabe von zwei Bildern des venezianischen Malers Bernardo Bellotto (Canaletto). Die Anwälte der in Südamerika lebenden Erben forderten am Donnerstag, die beratende Raubkunst-Kommission zur Schlichtung anzurufen.
Die sogenannte Limbach-Kommission kann nur eingeschaltet werden, wenn beide Streitparteien dem zustimmen. Ein Sprecher des zuständigen Bundesfinanzministeriums sagte aber am Donnerstag, eine Rückgabe der Bilder komme nicht in Betracht. Es handele sich weder um "Raubgut" noch um einen sonstigen "NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust". Verkäufer und Gemälde hätten sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Schweiz befunden. Nach Ansicht der Anwälte war der durch die Nazis finanziell ruinierte Hamburger Kaufmann Emden dagegen 1938 gezwungen, seine Kunstsammlung zu verkaufen.
Ein Bild hängt in Museum Kunstpalast in Düsseldorf
Das Bild "Karlskirche in Wien" befindet sich als Leihgabe des Bundes im Museum Kunstpalast in Düsseldorf und das Gemälde "Der Zwingergraben in Dresden" im Militärhistorischen Museum in Dresden.
Die Bundesregierung lehnte auch ein Vergleichsangebot der Erben ab. Dieses sah vor, dass der Bund eines der Gemälde behält und eines zurückgibt. Ein Vergleich komme aber nur bei ungeklärter Rechtslage in Betracht, sagte der Ministeriumssprecher. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages habe das Verfahren abgeschlossen.´
Die Anwälte argumentierten dagegen, dass auch der Schweizer Kunsthistoriker Thomas Buomberger 2012 in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich "um einen klaren Fall eines durch die rassische Verfolgung des Verkäufers motivierten Zwangsverkaufs" handele.
Laut Bundesregierung war es kein Zwangsverkauf
Nach Ansicht der Bundesregierung erfolgte der Verkauf der zwei Bilder 1938 aus dem sicheren Drittland Schweiz heraus und sei daher kein Zwangsverkauf im Sinne des alliierten Rückerstattungsrechts. Auch die National Gallery of Art in Washington habe Rückgabeforderungen der Emden-Erben abgelehnt. Die beiden Gemälde in dem US-Museum seien ebenfalls aus der Schweiz heraus verkauft worden.
Die Bellotto-Gemälde gelangten nach Angaben der Anwälte unter Wert an den NS-Kunsthändler Karl Haberstock, der sie an die Privatsammlung Hitlers weiterreichte. Die Bilder waren 1949 über den Münchener "Collecting Point" (CCP) der Alliierten in die Treuhandverwaltung des Bundes gekommen und sind seit den 1960er Jahren zusammen mit mehr als 2000 weiteren Kunstwerken aus dem CCP-Restbestand Eigentum des Bundes.