Was spricht dagegen, die gefundenen Gemälde und Grafiken in einer Datenbank im Internet zu veröffentlichen? Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Gurlitt der rechtmäßige Besitzer von Werken ist – die Erben jüdischer Vorbesitzer sollten wenigstens wissen dürfen, wo sich die Kunstwerke befinden.

Nein, die Kunstgeschichte muss auch nach dem Sensationsfund von München nicht neu geschrieben werden. Zumindest jene elf Werke, die da von der Augsburger Staatsanwaltschaft auf eine Raufaserwand projiziert wurden, sind durch und durch typisch für die Künstler, aus deren Hand sie stammen.

Umgeschrieben werden muss aber nicht einmal die Geschichte der Raubkunst – leider. Die Augsburger Staatsanwaltschaft setzt beinahe nahtlos jene Tradition der Verdunkelung und Verschwiegenheit fort, mit der sich deutsche Museen, Auktionshäuser und Kunsthändler jahrzehntelang eingehüllt haben, um sich vor den Ansprüchen von Erben verfolgter jüdischer Kunstbesitzer zu schützen. Dabei bestehen diese Ansprüche mittlerweile nur noch in moralischer Hinsicht.

Ob man in Augsburg den öffentlichen Druck fürchtet? Was spricht da­gegen, die in der Schwabinger Wohnung von Cornelius Gurlitt gefundenen Gemälde und Grafiken in einer Datenbank im Internet zu veröffentlichen? Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Gurlitt der rechtmäßige Besitzer von Werken ist – die Erben jüdischer Vorbesitzer sollten wenigstens wissen dürfen, wo sich die Kunstwerke befinden, die ihren Vorfahren nach Recht und Gesetz der Nazis geraubt wurden.