Düsseldorf. .

Die Stadt Düsseldorf will im Fall der seit Jahren umstrittenen Gemälde „Fruchtkorb an einer Eiche“ von Abraham Mignon (1640-1679) und „Pariser Wochentag“ von Adolph Menzel (1815-1905) die Limbach-Kommission der Bundesregierung für problematische Raubkunst-Fälle anrufen. Die Gemälde aus der städtischen Sammlung im Museum Kunstpalast werden von den Erben ihrer einstigen jüdischen Besitzer zurückgefordert, weil sie ihrer Meinung nach den früheren Besitzern von den Nazis unrechtmäßig entzogen wurden.

Die Düsseldorfer Stadtverwaltung hatte beide Ölbilder 1935 bei der Düsseldorfer Galerie Paffrath gekauft, für Mignons „Fruchtkorb“ zahlte man etwa 4900 Reichsmark. Die Erben der früheren Besitzerin Gertrude Bühler machen geltend, dass die Familie während der Nazizeit ihren Besitz habe veräußern müssen, um ihre Auswanderung zu finanzieren. Umstände dieser Art haben in vergleichbaren Fällen bereits dazu geführt, dass die von der ehemaligen Verfassungsgerichts-Präsidentin Jutta Limbach geleitete Raubkunst-Kommission der Bundesregierung Gemälde den Erben jüdischer Vorbesitzer zugesprochen haben. Der Fall des „Fruchtkorbs“ ist allerdings insofern verzwickt, als die Erben 1962 bereits eine Entschädigung erhalten haben, wie der Düsseldorfer Kulturdezernent Hans-Georg Lohe stets betont hat. Diese Entschädigung soll nach Einschätzung des Anwalts der Erben allerdings „viel zu gering“ gewesen sein.

Auch im Falle des „Pariser Wochentags“ von Adolph Menzel, den der jüdische Sammler George Eduard Behrens aus Hamburg verkaufte, als er von Nazis gezwungen wurde, seine Bank aufzulösen, hatte sich Düsseldorfs Stadtverwaltung bisher dagegen gesträubt, die Entscheidung über eine Rückgabe der Limbach-Kommission zu überlasen.