Düsseldorf. Wer in NRW eine alte Münze oder Scherbe auf dem Acker ausgräbt, muss sie künftig dem Land überlassen. NRW will vor allem Raubgräbern das Handwerk legen. Höchst umstritten ist, dass Denkmalbehörden ein fast uneingeschränktes Recht zum Betreten von Grundstücken und Wohnungen bekommen sollen.

Im Boden Nordrhein-Westfalens auf mittelalterliche Münzen oder 2000 Jahre alte Sandalennägel zu stoßen, ist nicht ungewöhnlich. Das Land ist reich an Hinterlassenschaften der Römer, die nicht nur Städte wie Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln) gründeten, sondern an der nördlichen Grenze des Imperiums auch ihre verheerende Niederlage in der Varusschlacht erlitten. Viele Raubgräber streifen heutzutage auf der Suche nach archäologischen Schätzen mit High-Tech-Metallsonden über Felder und durch Wälder.

Im Gebiet von Xanten, der einst bedeutenden Colonia Ulpia Traiana, liegt nahe dem geschützten Archäologischen Park der Fürstenberg, wo einst eines der größten Legionslager der Antike entstand. Dort seien seit Jahrzehnten illegale Plünderer unterwegs, die ihre Funde inzwischen bei Ebay einstellten, wissen Archäologen.

Ziel: Eindämmen des Raubgräbertums

Bisher dürfen Finder in NRW zufällig entdeckte alte Scherben, Münzen oder Steinzeitwerkzeuge behalten. Nach dem Prinzip der "Hadrianischen Teilung", die sonst nur noch in Bayern gilt, teilen sie sich mit dem Grundbesitzer den Schatz. Doch das wird sich bald ändern. Der NRW-Landtag soll noch im Juli ein von SPD und Grünen vorgelegtes Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzes beschließen. Dann soll auch in NRW das fast überall praktizierte «Schatzregal» gelten, wonach der Staat Eigentümer archäologischer Funde ist und alle gefundenen Schätze abgegeben werden müssen.

NRW verspricht sich davon eine Eindämmung des Raubgräbertums auch in anderen Bundesländern. Bei illegalen Funden werden oft NRW oder Bayern als Fundort angegeben, um der Übergabe an den Staat zu entgehen. Die renommierte Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) kritisiert allerdings, dass es mit einer Abgabepflicht erfahrungsgemäß zu einer "drastischen Steigerung der Unterschlagungen" komme. Die DGUF spricht sich daher für einen "fairen Finderlohn" an ehrliche Entdecker aus, um den Anreiz zur Abgabe des Schatzes zu erhöhen.

Umstritten: Recht zum Betreten von Grundstücken und Wohnungen

Höchst umstritten am neuen NRW-Denkmalschutzgesetz ist, dass Denkmalbehörden ein fast uneingeschränktes Recht zum Betreten von Grundstücken und Wohnungen bekommen sollen. Verbände, Architekten und Grundbesitzer halten das für verfassungswidrig. Das Verhältnis von Denkmalamt und Besitzer alter Bauernhäuser, Scheunen, Mühlen oder Schlösschen ist ohnehin schwierig. Landtagsvizepräsident Eckhard Uhlenberg (CDU) plädiert für mehr Fingerspitzengefühl. "Das kann auch Aversionen wecken, wenn jemand auf dem Grundstück rumtrampelt."

Für Wirbel sorgen auch die von Rot-Grün in NRW in den nächsten Jahren geplanten drastischen Kürzungen beim Denkmalschutz. Sogar der Generalkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Egon Greipl, warnte in einer Stellungnahme: "Dies wird den zunehmenden Verfall und die Zerstörung zumeist unwiederbringlicher historischer Bausubstanz und archäologischer Stätten nach sich ziehen..." (dpa)