Die auffällig bunten katholischen Messgewänder verändern sich regelmäßig. Anders scheint es bei den protestantischen Pastoren zu sein. Gefühlt tragen sie seit Jahrhunderten den schwarzen Talar im Gottesdienst. Tatsächlich ist das so vorgegeben – klar geregelt in der „Amtstrachtsverordnung“. Dort ist für die „Dienerinnen und Diener am Wort“ der schwarze Talar und das weiße Beffchen, dieses besondere zweigeteilte Leinentuch, oder der weiße Kragen vorgeschrieben. „Festgelegt wurde das im Jahre 1817 durch den preußischen König Friedrich Wilhelm III“, sagt Eckart Schwab, Kirchenrat im Dezernat für Gottesdienst und Amtshandlung bei der Evangelischen Kirche im Rheinland. Zuvor habe es ein langes Nebeneinander verschiedener Amtstrachten gegeben. Zum Teil seien in Abendmahlgottesdiensten sogar katholische Gewänder getragen worden. Aber auch das evangelische Messgewand habe sich verändert, sagt Schwab. „Seit den 70er-Jahren ist auch die weiße Albe kombiniert mit einer Stola in liturgischen Farben erlaubt.“ Tatsächlich lässt die Amtstrachtsverordnung das zu, aber nur auf Be­schluss des Leitungsorgans und nachdem die Gemeinde „angemessen“ darüber unterrichtet wurde.