Essen. Die Kinos sind derzeit noch geschlossen, gemeinsam Filme gucken geht aber: Wie das sogenannte Co-Viewing funktioniert – eine Übersicht.
Da wartet man Wochen, wenn nicht Monate, dass dieser eine Film rauskommt und dann kann man die Freude darüber mit kaum jemandem teilen. Stattdessen wird die neueste Komödie, der spannende Krimi oder der herzergreifende Familienfilm allein auf dem Sofa geschaut. Denn dank Corona bleiben nicht nur sämtliche Kinosäle geschlossen, auch der gemeinsame Filmabend mit Freunden fällt weiterhin flach.
Einen kleinen Lichtblick am Horizont gibt es allerdings: Denn zusammen Filme oder Serien schauen ist trotz Lockdown möglich. Nicht nur mit dem Partner oder der Familie, sondern auch mit Freunden, die man dank Videochat eh nur noch zweidimensional kennt. Und dabei muss niemand die kuschelige Couch verlassen, geschaut wird trotzdem maximal zeitsynchron.
Co-Viewing gibt es schon länger
Das sogenannte Co-Viewing, also das virtuell gemeinsame Konsumieren medialer Beiträge, existiert zwar schon länger, erfährt aktuell aber immer mehr Zuspruch. Wie bei so vielen Dingen in Zeiten der weitreichenden Kontaktbeschränkungen ist aber auch hier wieder das Internet unerlässlich – und im Zuge dessen eine stabile Internetverbindung. Außerdem eine digitale Plattform, die das Filme gucken überhaupt ermöglicht. Video und DVD haben hier leider ausgedient.
Möglich ist der gemeinsame Filmabend dann durch bereits im jeweiligen Streaming-Dienst integrierte Funktionen, unabhängige Web-Browser-Erweiterungen oder Apps. Die Auswahl der Tools ist erwartungsgemäß groß. Deshalb widmen wir uns den aktuell beliebtesten Co-Viewing-Möglichkeiten und nehmen ihre Funktionsweise unter die Lupe. Angefangen mit dem Einfachsten: Bereits integrierte Funktionen. Ein solches Feature haben sich die großen Stream-Plattformen Amazon Prime Video und Disney + im vergangenen Jahr zugelegt. Das heißt, um hier gemeinsam Inhalte zu konsumieren, ist keine weitere Software nötig. Anders sieht es beim größten Streamingdienst Netflix aus. Das Unternehmen verzichtete bisher auf eine eigene Funktion. Ein Überblick.
Groupwatch
Der Onlinevideothek- und Video-on-Demand-Dienst von Disney hat für Deutschland im November die Funktion „Groupwatch“ freigeschaltet. Bis zu sechs Haushalte können synchron Inhalte streamen. Notwendig dafür ist allerdings ein Account beim Anbieter. Der Stream kann dann gemeinsam pausiert und zurückgespult werden, kommentiert und reagiert wird über Emojis, einen Chat gibt es nicht. Positiv: „Groupwatch“ funktioniert über Mobilgeräte wie Laptop und Smartphone – und über einen Smart-TV. Dass das ein großer Vorteil ist, zeigen die übrigen Beispiele. Info: www.disneyplus.com.
Watch Party
Der Streamingdienst des Onlineversandhandels Amazon setzt ebenfalls auf eine integrierte Funktion: „Watch Party“ heißt das Feature, das auf bis zu 100 Teilnehmer ausgelegt ist – die alle ein Amazon-Prime-Abo abgeschlossen haben müssen. Ein vom Gastgeber generierter Link zu einem Film oder einer Serie ermöglicht das gemeinsame Gucken, Herr über die virtuelle Fernbedienung ist dann auch nur der Veranstalter. „Watch Party“ funktioniert nur über ein mobiles Endgerät. Vom Laptop oder Smartphone kann der Inhalt dann auf den Fernseher übertragen werden (z.B. mit Googles Chromecast). Darunter leidet wiederum die Qualität. Positiv: Die Partygäste können sich über einen integrierten Chat austauschen. Info: www.amazon.de/adlp/watchparty.
Teleparty
Das Browser-Plugin „Teleparty“ (ehemals „Netflix-Party“) ist eine unabhängige Erweiterung, die allerdings Nutzern der Browser Chrome und Edge vorbehalten ist. Die Erweiterung unterstützt neben Netflix auch Disney+, Amazon Prime Video und YouTube. Die Funktion wird per Download installiert. Das heißt aber auch, dass Filme der jeweiligen Plattform lediglich via Chrome gestreamt werden können, nicht über den Fernseher. Sobald der Film gestartet wird, erscheint neben der Adresszeile ein Icon (TP). Mit einem Klick darauf, kann schließlich die Session gestartet und der Link mit Freunden geteilt werden (über den favorisierten Messenger-Dienst oder per Mail). Jeder, der nun mitschauen möchte, muss „Teleparty“ ebenfalls installiert und einen Netflix-Account haben. Positiv: Der Gastgeber darf entscheiden, wer Kontrolle über den Stream hat. Außerdem ist eine Chatfunktion vorhanden. Info: www.netflixparty.com (englischsprachig).
StreamParty
Das zweite unabhängige Plugin funktioniert ähnlich wie „Teleparty“, es unterstützt zusätzlich noch die Mediathek Joyn. „StreamParty“ wird ebenfalls als Browser-Erweiterung installiert. Nachdem sie gestartet wurde, wird der Film, die Serie etc. ausgewählt und anschließend entschieden, ob die „StreamParty” öffentlich stattfinden oder nur per Einladung betreten werden soll. Auch die Entscheidung, wer den Inhalt steuern kann, ist Sache des Gastgebers. Bis zu drei Personen können an einer privaten Party teilnehmen, insgesamt vier Stunden pro Monat. Wer mehr möchte, kann eine Premium Mitgliedschaft für vier Euro im Monat erwerben. Positiv: Das Plugin ist nicht nur über Chrome, sondern auch über Firefox installierbar. Der integrierte Chat ermöglicht Text und Video. Info: www.streamparty.com.
Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Schließlich gibt es neben den bereits erwähnten Möglichkeiten, auch andere Methoden, einen visuellen Filmabend mit Freunden zu veranstalten. So bietet zum Beispiel die Videotelefonie-Software Zoom die Möglichkeit, Inhalte per „Bildschirm teilen“-Funktion zu streamen. Allerdings leidet hier die Qualität stark.
Wer ganz auf Extra-Software verzichten möchte, kann natürlich auch „altmodisch“ vorgehen: Den Film versuchen auf die Sekunde genau gemeinsam zu starten. Und dann per Telefon, Messenger-Dienst oder Videokonferenz kommentieren, diskutieren oder einfach nur anschweigen – wie es beim gemeinsamen Kinoabend eben auch abläuft.