Bonn/Freiburg/Rom.


Der Vorstoß des Erzbistums Freiburg zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen hat auch international ein großes Echo hervorgerufen. Neben zustimmenden Reaktionen gab es am Dienstag auch skeptische Stimmen, die die Gültigkeit der Richtlinien in Frage stellten.

Die am Montag veröffentlichte „Handreichung“ beschreibt erstmals Wege, wie nach einer Scheidung erneut standesamtlich verheiratete Katholiken mit offizieller Erlaubnis zur Kommunion und zur Beichte gehen können.

Kein offizielles Dokument

Die italienische Tageszeitung „La Stampa“ zitierte Vatikansprecher Federico Lombardi mit den Worten, es gebe keine Neuigkeiten in Sachen wiederverheiratete Geschiedene. Es handle sich zudem nicht um ein offizielles bischöfliches Dokument, sondern um ein Schreiben des Seelsorgeamtes.

Kurienkardinal Velasio De Paolis äußerte sich gegenüber „La Stampa“ befremdet über den Vorgang. Es sei „erstaunlich“, dass eine Initiative dieser Art von einer großen und bedeutenden Diözese wie Freiburg ausgehe, die zudem vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz geleitet werde. Wiederverheiratete Geschiedene seien in einer Situation, die dem göttlichen Gesetz über die Ehe widerspreche, so De Paolis. Daher sei es „evident“, dass ein Priester ihnen die Kommunion verweigern müsse.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sieht in den Leitlinien einen „Beitrag zu einem nicht abgeschlossenen Diskussionsprozess“ in der Deutschen Bischofskonferenz. Sein Sprecher Bernhard Kellner sagte, dem Kardinal sei es wichtig, dass die Bischofskonferenz in dieser Frage zusammenbleibe.

Der Vorsitzende der Pastoralkommission der Bischofskonferenz, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, begrüßte die neuen Leitlinien. Die deutschen Bischöfe würden „sich eingehend damit befassen und sie in die weiteren Überlegungen einbeziehen“, sagte er. Gläubige und Seelsorger hofften „auf konkrete Hilfen und zukunftsweisende Perspektiven“, so Bode. Manches davon sei von Papst Franziskus aus in Bewegung gekommen.

Zurückhaltend reagierte der Würzburger Kirchenrechtler Stefan Rambacher. Er betonte, die Handreichung spreche „nicht von einer allgemeinen oder unterschiedslosen Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten“. Dass dies in Einzelfällen auf der Basis einer Gewissensentscheidung ermöglicht werden könne, sei ein Punkt, in dem die Handreichung „über die bisherige offizielle Lehre der Kirche“ hinausgehe, sagte er.

Einklang mit Papst Franziskus

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, äußerte sich uneingeschränkt positiv. Menschen, denen der Glaube wichtig sei, werde dadurch der Weg zur vollen Teilnahme am kirchlichen Leben geöffnet. Diese Regelung sieht Glück auch im Einklang mit Papst Franziskus. „Das Gesetz wird damit nicht aufgehoben, aber im Vordergrund steht die Zuwendung zu den Menschen, die Vermittlung der Liebe Gottes zu den Menschen.“