Berlin. Der Berliner Rechtsanwalt Peter Raue hat einen Deal mit dem Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt vorgeschlagen. Gurlitt, gegen den die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt, solle die bei ihm gefundenen Werke, die zunächst für Beutekunst gehalten worden waren, dem Staat überlassen und dafür Straffreiheit erhalten.
Die Staatsanwaltschaft in Augsburg ermittelt wegen Unterschlagung und Steuerdelikten gegen Cornelius Gurlitt, den Besitzer der Kunstsammlung, die als "Münchner Kunstfund" Schlagzeilen macht. Jetzt hat der Kunstexperte und Rechtsanwalt Peter Raue einen möglichen Deal mit dem 79-jährigen Münchner Gurlitt angeregt.
"Er überlässt die Werke dem Staat und geht dafür straffrei aus. Das würde die Rückgabe an berechtigte jüdische Familien oder Museen erheblich vereinfachen", sagte Raue dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstag). Allerdings sei die Frage, inwiefern die in Gurlitts Wohnung beschlagnahmten rund 1400 Kunstwerke wirklich ihm gehörten.
Die Herkunft der Bilder zu bestimmen könnte 40 Jahre dauern
Nachdrücklich forderte Raue, die Bilder ins Internet zu stellen. Nur so könne man sie den Eigentümern zuordnen. Zudem habe die öffentliche Hand laut Grundgesetz eine Informationspflicht gegenüber den Bürgern, sagte er. Mit dem Washingtoner Abkommen von 1998 habe sich Deutschland verpflichtet, alles zu tun, um den jüdischen Familien das Auffinden ihres Eigentums zu ermöglichen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg hat trotz internationalen Drucks eine Veröffentlichung der Werkliste bisher abgelehnt. Dazu Raue: "Wer die Herkunft von über 1400 Bildern selber recherchieren will, braucht bei optimistisch geschätzten zehn Tagen pro Werk 40 Jahre." (dpa)