München.. Weil Harald Schmidt bei Konzerten regelmäßig erst nach der Pause auftreten sollte, kam es zu einem juristischen Streit zwischen zwei Konzertagenturen. Die First Classics Konzert GmbH forderte von der Hanseatischen Konzertdirektion 250.000 Euro, weil diese während der Tour den Vertrag gekündigt hatte. Das Oberlandesgericht München wies die Forderung nun zurück.
Der Streit zweier Konzertagenturen über Auftritte von Harald Schmidt (55) hat juristisch ein Ende gefunden. Das Oberlandesgericht München wies eine Klage der First Classics Konzert GmbH größtenteils ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Sie hatte von der Hanseatischen Konzertdirektion Nachzahlungen in sechsstelliger Höhe verlangt, weil diese 2012 einen Vertrag über Konzerte von Schmidt und dem Ensemble Concerto Köln während einer Tournee gekündigt hatte.
Bei dem ersten Konzert in Düsseldorf war Schmidt, anders als vorgesehen, erst nach der Pause aufgetreten. Als die Hanseatische Konzertdirektion von ihrem Vertragspartner erfuhr, dass Schmidt auch bei den übrigen Auftritten erst in der zweiten Hälfte auf die Bühne kommen wolle, kündigte sie den Vertrag. Die restlichen vier Konzerte wurden daraufhin abgesagt. First Classics Konzert hielt die Kündigung aber für unbegründet und verlangte die vereinbarten 250 000 Euro.
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Diese Forderung wurde nun - wie schon in erster Instanz - zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts macht es einen großen Unterschied, ob Schmidt den ganzen Abend auf der Bühne steht oder nicht und es gab der Hanseatischen Konzertagentur wegen der Kündigung Recht. Sie muss jedoch 19 950 Euro für das Konzert in Düsseldorf nachzahlen. Nach dem verkürzten Auftritt Schmidts hatte sie die Zahlungen kurzerhand halbiert. Das Gericht hielt aber nur eine Kürzung um 15 Prozent für gerechtfertigt.
Die Tournee stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Die ersten beiden Konzerte in Lübeck und Kiel mussten - einvernehmlich zwischen den beiden beteiligten Agenturen - mangels Nachfrage abgesagt werden. Der verschobene Tourstart in Düsseldorf fand dann vor einem halbleeren Saal statt. (dpa)