Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2009 bedeutete nicht, dass alle nachträglich Sicherungsverwahrten sofort freigelassen werden mussten. Die zuständigen Oberlandesgerichte in Deutschland überprüfen jeden Fall einzeln. Für den Mann, der seine Absicht bekundete, nach Duisburg zu ziehen, ist das OLG Hamm zuständig. Das hat noch keine Entscheidung gefällt. Es heißt, die Hammer Richter wollen erst eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes abwarten.