Berlin. Wer soll das bezahlen? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält die "Kultur-Flatrate" für teuer und bedenklich. Sie sieht einen Verstoß gegen Europarecht und wahrscheinlich auch gegen das Grundgesetz.

Weil die Verletzung des Copyrights im Internet schon zu einer Art von Gewohnheitsrecht geworden ist, wird von Kulturschaffenden derzeit eine „Kultur-Flatrate” diskutiert. Die würde so ähnlich funktionieren wie die Kopierabgabe, die Käufer von Scannern, Computern und Kopierern derzeit beim Kauf der Geräte automatisch entrichten – womit dann alle Kopiervorgänge abgegolten sind.

Kostspieliges Vergnügen

Eine „Kultur-Flatrate”, mit der dann alles, was Computerbesitzer trotz Urheberrechtsschutz aus dem Internet herunterladen, zum legalen Download würde, wäre jedoch ungleich kostspieliger. Die monatlichen Beiträge, deren Summe auf Urheber wie Musiker, Autoren, Künstler oder auch Spiel-Designer verteilt werden würde, lägen derzeitigen Schätzungen zufolge zwischen 50 und 70 Euro.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält das Modell zwar für „interessant”, aber für zu teuer – und für rechtlich bedenklich. Es sei „europarechtlich zurzeit nicht zulässig”, sagte Zypries der Frankfurter Allgemeinen Zeitung; sie bezweifelt außerdem, dass es mit dem Grundgesetz kompatibel wäre.

Eine Flatrate mache es zudem für die Autoren schwierig, wenn nicht unmöglich, ihre Werke individuell zu vermarkten, so Zypries. Die Bürger müssten ohnehin monatliche Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, da sei die Bereitschaft, noch mehr zu zahlen, mutmaßlich sehr begrenzt. (WAZ)