Düsseldorf/Wuppertal. Die Kündigung von Adophe Binder ist unwirksam. Das Landesarbeitsgericht gab der Intendantin im Prozess gegen das Tanztheater Wuppertal Recht.

Die Krise am Tanztheater Pina Bausch in Wuppertal geht weiter. Die im Juli vergangenen Jahres ausgesprochene Kündigung gegen Intendantin Adolphe Binder ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zweiter Instanz entschieden und damit das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil ließ Richter Alexander Schneider nicht zu (AZ: 8 Sa 99/19).

„Es tut weh, wenn ein Aushängeschild der Stadt so leidet.“

Zudem wurde er überraschend persönlich: „Ich lebe seit 50 Jahren in Wuppertal und es tut einem in der Seele weh, wenn ein Aushängeschild der Stadt so leidet“, sagte er zum Ende der fast dreistündigen Hauptverhandlung im voll besetzten Saal 103 des Landesarbeitsgerichtes. Auch das gehört zu den besonderen Umständen dieses wohl einmaligen Prozesses.

Kritischer Blick – schon bei Amtsantritt. Adolphe Binder im Februar 2016.
Kritischer Blick – schon bei Amtsantritt. Adolphe Binder im Februar 2016. © dpa | Caroline Seidel

Kündigungsschutzklagen interessieren für gewöhnlich nur die Betroffenen, hier aber reichte selbst der größte Saal des Landesarbeitsgerichtes kaum, um Medienvertretern und Zuhörern den nötigen Platz einzuräumen. Diese, so war dem gelegentlichen Raunen anzumerken, waren mehrheitlich eher auf Seiten der Klägerin Adolphe Binder, die im roten Shirt mit Wasserfalloptik aufmerksam der Verhandlung folgte und auch selbst das Wort ergriff: „Ich hatte die Ehre, als erste Intendantin das Erbe Pina Bausch weiterzuführen.“

Dafür sei sie in der Spielzeit 2017/18 künstlerisch gefeiert worden und zudem wirtschaftlich erfolgreich gewesen. Im Vorfeld der folgenden Spielzeit jedoch brach der Konflikt zwischen dem damaligen Geschäftsführer des Tanztheaters und seiner Intendantin offen aus.

Entzündet hat sich der Konflikt vor allem an der Frage, ob Adolphe Binder rechtzeitig einen Spielplan vorgelegt hat, der so auch spielbar gewesen ist. Die Geschäftsführung bestreitet dies, Adolphe Binder ist bis heute davon überzeugt – bis auf kleine Änderungen sei ihr Konzept ja sogar umgesetzt worden.

Bei der Einstellung den Arbeitgeber arglistig getäuscht?

Das Grundproblem: Während Adolphe Binder am liebsten auch – so wie ihre jüngst vorgestellte Nachfolgerin – nicht nur die künstlerische Leitung innegehabt, sondern gern Teil der Geschäftsführung gewesen wäre, sah sie der Geschäftsführer offenbar als Angestellte und Arbeitnehmerin. Das, so wurde deutlich, war Adolphe Binder, einer weltweit gefeierten Choreografin mit Stationen unter anderem in Berlin und Göteborg, offenkundig zu wenig. Auf der anderen Seite ist dieser Arbeitnehmerstatus jetzt vor dem Arbeitsgericht so etwas wie ihr Rettungsanker.

Das Bild zeigt am 5. August 2010 die Beschriftung an der Tür des Landesarbeitsgerichts am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Foto: Sergej Lepke
Das Bild zeigt am 5. August 2010 die Beschriftung an der Tür des Landesarbeitsgerichts am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Foto: Sergej Lepke © Sergej Lepke / WAZ Fotopool | Sergej Lepke

Die Geschäftsführung des Tanztheaters Pina Bausch begründete die fristlose Kündigung zudem mit einem völlig zerrütteten Arbeitsverhältnis, zahlreiche Mitarbeiter hätten nicht mehr mit Adolphe Binder zusammenarbeiten können und wollen. Zudem habe Adolphe Binder sie vor Einstellung arglistig getäuscht und verschwiegen, dass sie bereits an der vorherigen Station in Göteborg mit ihrem Arbeitgeber überkreuz lag und „suspendiert“ worden sei.

Arbeitsrichter Schneider schien dies jedoch eine fragwürdige Übersetzung einer Freistellung, die „aus unterschiedlichen Ansätzen in der Frage“ rühre, „wie sie ihre Führungsaufgabe ausführen könnte und sollte“: Die vorgebliche Täuschung schien ihm nicht ausreichend begründet. Zudem habe das weltberühmte Tanztheater Adolphe Binder „außerordentlich und fristlos“ gekündigt. „In der Fußballersprache: glatt rot!“

„Wie trainiert wird, entscheidet bei Bayern auch Niko Kovac.“

Jedoch habe man der Intendantin im Arbeitsvertrag die künstlerische Leitung übertragen – im Rahmen der wirtschaftlichen Verantwortbarkeit – ohne Probezeit, ohne Kündigungsregelung. „Wenn Sie das so in den Vertrag hineinschreiben, hat sie das Sagen“, machte der Arbeitsrichter deutlich. Schneider bemühte wieder einen Fußballvergleich: „Wie trainiert wird und wen er aufstellt, entscheidet bei Bayern München auch Niko Kovac und nicht Hoeneß oder Rummenigge.“

Der Konter der Anwältin des Tanztheaters ließ nicht lange auf sich warten: „Wenn Kovac plötzlich entscheidet, aber nur mit fünf Leute zu spielen, dann würden sie auch eingreifen.“ Der neue Geschäftsführer Roger Christmann erläuterte: „Die fristlose Kündigung war einzige Chance, großen künstlerischen und finanziellen Schaden vom Tanztheater Pina Bausch fern zu halten.“

Roger Christmann ist seit Januar 2019 neuer Geschäftsführer des Tanztheaters. Er begründet die Kündigung damit, dass man Schaden vom Tanztheater habe abwenden müssen. Mit-Geschäftsführerin und neue künstlerische Leiterin ist Bettina Wagner-Bargelt.
Roger Christmann ist seit Januar 2019 neuer Geschäftsführer des Tanztheaters. Er begründet die Kündigung damit, dass man Schaden vom Tanztheater habe abwenden müssen. Mit-Geschäftsführerin und neue künstlerische Leiterin ist Bettina Wagner-Bargelt. © Stadt Wuppertal

Arbeitsrichter Schneider gab denn auch zu: Man komme bei der Beurteilung, wie ein Spielplan auszusehen hat und ob er spielbar sei, in den Bereich der Kunstfreiheit des Grundgesetzes. Das Tanztheater Wuppertal stehe angesichts der Forderung von Adolphe Binder auf Weiterbeschäftigung nun vor einem Dilemma, da man ja bereits eine neue künstlerische Leitung verpflichtet habe. „Da gilt das Highlander-Prinzip: Es kann nur einen geben.“

Auch deshalb wäre für Adolphe Binder, die zudem ihren Ruf durch Pressekampagnen stark beeinträchtigt sieht, eine Rückkehr nach Wuppertal alles andere als einfach. „Hier Recht bekommen und in Wuppertal wieder ein schönes Arbeiten zu haben – das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.“ Mit Hinweis auf die bereits gebildeten Rücklagen beim Tanztheater Wuppertal mahnte er die Parteien noch einmal dazu, eine einvernehmliche Regelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu finden. Das Tanztheater solle zu einem großzügigen finanziellen Angebot bereit sein

„Es gibt Urteile, die eigentlich keiner Seite weiterhelfen.“

Dazu haben die Parteien nun mindestens bis Jahresende Zeit. Denn das Gericht sprach zunächst ein so genanntes Teilurteil. Ausdrücklich nicht entschieden wurde, ob und zu welchen Konditionen Adolphe Binder wieder in Wuppertal beschäftigt werden soll. Dass das eigentlich nicht geht, war auch dem Arbeitsrichter klar: „Es gibt Urteile, von denen man weiß, dass sie eigentlich keiner der beiden Seiten weiterhelfen.“