Passau. . Der Rechtschreibrat befürwortet zwar geschlechtergerechtes Schreiben. Doch bevor dies zur Regel wird, soll der Sprachgebrauch beobachtet werden.

Mit seinem Urteil vom November hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Sprach-Diskussion befeuert: Er stellte fest, dass die bisherigen Regelungen des Personenstandsrechts gegen das Grundgesetz verstoßen – weil sie nur „männlich“ oder „weiblich“ zulassen und keine dritte Möglichkeit. Daraufhin hatte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz den Rat für deutsche Rechtschreibung um Formulierungshilfe gebeten: Wie könnte man auch das „dritte“ Geschlecht – also jene Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen – angemessen sprachlich berücksichtigen? Vielleicht mit dem Gender­stern, der bereits häufig verwendet wird?

Rund 200 weitere Stellen wandten sich bis zum Sommer mit dieser Frage an den Rechtschreibrat. Der aber hat nun bei seiner Tagung gestern in Passau entschieden, dass der Genderstern vorerst nicht in das Regelwerk übernommen wird. Sondern sprach sich einstimmig dafür aus, den Sprachgebrauch zunächst weiter zu beobachten.

Erprobungsphase soll nicht beeinflusst werden

„Die Erprobungsphase verschiedener Bezeichnungen des dritten Geschlechts“, so Vorsitzender Josef Lange, „verläuft in den Ländern des deutschen Sprachraums unterschiedlich schnell und intensiv.“ Sie solle nicht durch Empfehlungen des Rats beeinflusst werden.

Neben dem Gendersternchen (Bürger*innen) sind auch der Gender-Gap (Bürger_innen) und die als neutral geltende Endung x (Bürgerx) im Gebrauch. Der Rechtschreibrat nannte diese möglichen Varianten, verwies aber gleichzeitig ausdrücklich auf das generische Maskulinum, mit dem Beispielsatz „Wo bleibt der Handwerker?“ – hier sei das grammatische Geschlecht unabhängig vom biologischen. Feministinnen kritisieren allerdings seit Jahren diesen Sprachgebrauch; so sagt die Linguistin Luise Pusch, er mache Frauen „besser unsichtbar als jede Burka“. (mit dpa)