Leipzig. . Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde fordert einen erleichterten Austausch von Büchern in Blindenschrift über Landesgrenzen hinweg. Nachdem die Europäische Union 2017 die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung des Urheberrechts geschaffen habe, müsse nun der deutsche Gesetzgeber tätig werden, erklärte die Zentralbücherei in Leipzig. „2018 wird dieser Weg hoffentlich frei gemacht“, sagte Büchereidirektor Thomas Kahlisch.
Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde fordert einen erleichterten Austausch von Büchern in Blindenschrift über Landesgrenzen hinweg. Nachdem die Europäische Union 2017 die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung des Urheberrechts geschaffen habe, müsse nun der deutsche Gesetzgeber tätig werden, erklärte die Zentralbücherei in Leipzig. „2018 wird dieser Weg hoffentlich frei gemacht“, sagte Büchereidirektor Thomas Kahlisch.
Bislang regelt das deutsche Urheberrecht demnach lediglich, dass Blindenbüchereien Werke für Sehbehinderte aufbereiten dürfen, ohne die jeweiligen Verlage um Erlaubnis zu fragen. Nicht möglich ist hingegen der Austausch aufbereiteter Bücher mit anderen Ländern. „Der Vertrag von Marrakesch löst dieses Konstrukt auf“, sagte der Sprecher der Zentralbücherei, Ronald Krause, dem Evangelischen Pressedienst.
Blinden in Deutschland würde es auf diese Weise möglich, aufbereitete Bücher auf Englisch oder Spanisch auszuleihen.