München. . Der Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“ bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am Donnerstag. Für künftige TV-Ausstrahlungen könne er eine Vergütung verlangen.
Der Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“ bekommt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München einen finanziellen Nachschlag einschließlich Zinsen von knapp 600 000 Euro. Zudem stehe Jost Vacano eine prozentuale Beteiligung an weiteren Erlösen zu, entschied das Gericht am Donnerstag. Für künftige TV-Ausstrahlungen könne er eine Vergütung verlangen.
Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 rund 100 000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichend und berief sich auf den Fairnessparagrafen im Urheberrecht. Die Produktionsfirma Bavaria Film, der Westdeutsche Rundfunk und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffälliges Missverhältnis entstanden sei, argumentierte Vacano. Er habe somit Anspruch auf eine angemessene Beteiligung an Einnahmen aus dem Welterfolg. Nach einer vom Gericht eingeforderten Erhebung hat Film allein von 1995 bis 2013 mehr als 40 Millionen Euro eingespielt.