Düsseldorf/Essen. . Der Koalitionsvertrag der künftigen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sagt eine Erhöhung des Kultur-Etats um 50 Prozent bis 2022 zu.

Einer der wenigen Punkte, die der am Freitag veröffentlichte Koalitionsvertrag der künftigen CDU-FDP-Landesregierung für NRW konkret benennt, ist die Erhöhung des Kultur-Etats bis 2022 um 50 Prozent. Das klingt fast so beeidruckend wie die Verdoppelung des Kultur-Etats, die der CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers bis 2010 durchgesetzt hat, seinerzeit von 70 auf 140 Millionen Euro.

Aktuell beträgt der Kultur-Etat des Landes 201 Millionen Euro (Rot-Grün hat ihn also in sieben Jahren um 43 Prozent erhöht). Diese Summe auf 300 Millionen aufzustocken scheint schon deshalb nicht allzu schwierig zu sein, weil es sich um einen Promille-Anteil am Gesamthaushalt handelt.

Entscheidender ist vielleicht sogar, dass es unter dem designierten Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) einen kompletten Wandel in der Wertschätzung für Kultur geben dürfte: Das Thema sei ihm „persönlich sehr wichtig“, sagte Laschet gestern bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags; man müsse deutlich machen, dass man „nicht nach Berlin gehen muss, um hip zu sein“, man solle sehen, dass sich „kulturell was tut“ in NRW. Laschets Vorgängerin Hannelore Kraft hatte nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie mit der Kultur fremdelte und sie vorwiegend als Instrument der Sozialpolitik betrachtete.

Die Erhöhung des Landes-Kulturhaushalts soll dem Koalitionsvertrag zufolge „sichere Rahmenbedingungen für die Kultur“ schaffen und unter anderem dazu dienen, die Zuschüsse für Theater und Orchester von Städten und Gemeinden „stufenweise anzuheben“; Landestheater und Landesorchester sollen „als Visitenkarten unseres Landes“ gezielt gefördert werden.

Schwarz-Gelb kündigt im Vertrag ein Bibliotheksgesetz an, das genau wie alle anderen kulturrelevanten Gesetze in einem „Kulturgesetzbuch“ zusammengefasst werden soll, vor allem, um Bürokratie abzubauen. Errichtet werden soll ferner ein digitales Register für Kunst im Landes-Eigentum (eine Reaktion auf die Affären um die Kunstschätze von West LB und Spielbanken) sowie ein Landesbüro für bildende Kunst. Das Programm „Kunst am Bau“ für Vorhaben der öffentlichen Hand soll neu aufgelegt werden.

Progamme wie „Jedem Kind ein Instrument“, „Kultur und Schule“ oder der von Rot-Grün entwickelte „Kulturrucksack“ sollen überprüft und „bedarfsgerecht weiterentwickelt“ werden. Die Personalsituation an Musikschulen soll verbessert werden. Büchereien, besonders solche, die in ländlichen Gegenden in privater Initiative betrieben werden, sollen zu „dritten Orten“ ausgebaut werden, an denen mehrere Kultureinrichtungen gebündelt sind.

Als „zentrales kulturpolitisches Ziel“ nennt der Koalitionsvertrag, die Kultur mit Aufgabenfeldern wie Stadtentwicklung, Tourismus und Wirtschaft zu vernetzen, um „neue wirtschafts- und beschäftigungsrelevante Möglichkeiten zu erschließen.“