Frankfurt. Im Streit um die Wahrung von Urheberrechten an Hochschulen zeichnet sich eine Einigung ab. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterzeichneten eine Grundsatzvereinbarung zur digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Hochschulen, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Freitag in Frankfurt mitteilte.

Im Streit um die Wahrung von Urheberrechten an Hochschulen zeichnet sich eine Einigung ab. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterzeichneten eine Grundsatzvereinbarung zur digitalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Hochschulen, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Freitag in Frankfurt mitteilte.

In dem Streit geht es um eine angemessene Vergütung von Autoren. Ohne eine Einigung hätten Hochschuldozenten ihren Studenten vom 1. Januar 2017 an keine Materialien mehr online zur Verfügung stellen dürfen. Laut der Vereinbarung erhält die VG Wort, die die Rechte der Autoren vertritt, vorerst für weitere neun Monate eine Pauschalvergütung für die hochschulinterne Bereitstellung digitaler Werkauszüge. Darüber hinaus soll eine Arbeitsgruppe bis März eine bundeseinheitliche Lösung entwickeln, die keine Pauschale, sondern eine Einzelabrechnung ermöglicht.