München. .

Die Entscheidung über das etliche Millionen schwere Erbe des im Mai in München verstorbenen Sammlers Cornelius Gurlitt liegt nun beim dortigen Nachlassgericht. Es muss über den Erbschein-Antrag von Gurlitts Cousine Uta Werner entscheiden, die zunächst ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte, das besagt, Gurlitt sei im Januar, als er in seinem Testament das Kunstmuseum Bern zu seinem Alleinerben erklärte, nicht mehr zurechnungsfähig gewesen. Folgt das Gericht dem Gutachten, könnte das Testament für ungültig erklärt werden. Wie lange eine Überprüfung des Testamentes dauern wird, ist unklar.

Die 86 Jahre alte Werner und ihr neun Jahre älterer Bruder Dietrich Gurlitt sind in der gesetzlichen Erbfolge Gurlitts nächste Verwandte, waren in seinem Testament aber übergangen worden. Sie haben bereits versichert, dass sie alle Werke der Kunstsammlung, die sich als Raubkunst der Nazis erweisen, den Erben ihrer jüdischen Eigentümer zurückerstatten werden.