München. .

Das zuständige Nachlassgericht sieht zurzeit keinen Anlass, das Testament von Cornelius Gurlitt zu überprüfen. „Da derzeit kein Erbscheinsantrag vorliegt, findet auch keine Prüfung der Wirksamkeit des Testaments statt“, so eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichtes am Montag. Das Gutachten des Psychiaters und Juristen Helmut Hausner, demzufolge der Sohn von Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt an „paranoiden Wahnideen“ litt, liege dem Gericht vor.

Gurlitts Cousin Dietrich Gurlitt (95) und die Cousine Uta Werner (86) hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Sie waren in Gurlitts Testament übergangen worden. Allerdings wollen sie weder einen Erbschein beantragen noch das Erbe anfechten. Es gehe den betagten Verwandten lediglich darum, die Situation zu klären – auch für künftige Erbengenerationen. Der im Mai gestorbene Gurlitt hatte seinen Besitz dem Kunstmuseum Bern vermacht - darunter hunderte Kunstwerke aus seiner Wohnung in Schwabing und seinem Haus in Salzburg.