Bei der Kommunalwahl am 13. September werden auch (Ober-)Bürgermeister und Landräte gewählt.
Bei der NRW-Kommunalwahl am 13. September werden auch Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt. Überall in den Straßen hängen und stehen in diesen Wochen Wahlplakate, auf denen die Kandidaten Werbung für sich machen.
Das Amt des Oberbürgermeisters (OB) gibt es nur in großen Städten, die nicht zu einem Kreis gehören. Man nennt sie auch kreisfreie Städte. Der OB ist sozusagen der Chef der Stadt. Er ist zum Beispiel Vorsitzender im Rat. Dort beschließen Politikerinnen und Politiker gemeinsam, was in der Stadt gemacht werden soll. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt aber auch nach außen, etwa wenn wichtige Gäste kommen. Und er ist der Chef der Stadtverwaltung.
22 kreisfreie Städte
In Nordrhein-Westfalen gibt es 22 kreisfreie Städte mit einem Oberbürgermeister. Dazu zählen die Städte Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund und Duisburg. Ein Sonderfall ist die Städteregion Aachen. Dort gibt es auch einen Oberbürgermeister. Die meisten gehören der Partei SPD oder der Partei CDU an. Zwei sind parteilos.
Einen Bürgermeister gibt es in allen Städten und Gemeinden, die zu einem Kreis gehören. Zwei Beispiele: Zum Kreis Kleve am Niederrhein gehören acht Städte (unter anderem Emmerich und Goch) und acht Gemeinden (etwa Weeze und Issum). Zum Märkischen Kreis gehören zwölf Städte (unter anderem Iserlohn und Menden) und drei Gemeinden. Die Bürgermeister all dieser Orte sind die Chefs im Rathaus.
Autozulassung und Müllentsorgung
Kleinere Städte und Gemeinden können sich aber nicht um alles, was das Leben der Menschen betrifft, selbst kümmern. Es gibt Aufgaben, die die Kreisverwaltung übernimmt. Beispiele sind: die Autozulassung, die Müllentsorgung, die Auszahlung der Sozialhilfe, das Rettungswesen, der Brandschutz. Es gibt 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen.
In einem Kreis gibt es einen Kreistag. Darin sitzen Politikerinnen und Politiker, die darüber abstimmen, wie die Aufgaben des Kreises in die Tat umgesetzt werden sollen. Der Landrat ist der Vorsitzende im Kreistag. Und er ist der Chef der Kreisverwaltung. Wie die Oberbürgermeister und die Bürgermeister werden die Landräte bei der Kommunalwahl mit einem eigenen Stimmzettel gewählt.