Neues Gesetz: Eltern kleinerer Kinder dürfen ganz nah begleiten.
Eltern, die ihre bis zu acht Jahre alten Kinder auf dem Rad begleiten, dürfen jetzt gemeinsam mit ihnen auf dem Gehweg fahren. Das ist neu. Die Straßenverkehrsordnung ist dafür gerade geändert worden. Die neue Regelung soll Familien dazu bewegen, häufiger gemeinsam aufs Rad zu steigen.
Familienfreundliche Regelung
Bisher mussten Eltern auf der Straße oder auf einem Radweg fahren, während ihre bis zu acht Jahre alten Kinder den Bürgersteig nutzen mussten. Neu ist auch, dass Kinder ab acht Jahren nun auch auf Radwegen fahren dürfen. Nicht erlaubt ist für sie die Benutzung von Radfahrstreifen neben der Fahrbahn. Das ist zu gefährlich.
Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt sagte: „Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit.“ Bislang war es oft so: Durch parkende Autos oder Grünflächen konnten sich die Eltern (auf der Straße) und die Kinder (auf dem Gehweg) nicht immer gut sehen. Das machte alle etwas unsicher.
Leider müssen aber Familien mit zwei Erwachsenen oder älteren Kindern weiterhin räumlich getrennt fahren. Auf dem Gehweg ist nur eine Begleitperson erlaubt. Fährt die Mutter dort beispielsweise mit, muss der Vater auf die Straße. Fußgänger haben auf dem Bürgersteig Vorrang. Als Radfahrer muss man auf sie Rücksicht nehmen.
Reflektierende Kleidung
Wenn man auf dem Gehweg fährt und dann eine Straße überqueren möchte, muss man absteigen und schieben. Darauf weist Roland Huhn vom Allgemeinen Fahrrad-Club Deutschland (ADFC) hin. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, dass man als Radfahrer gut gesehen wird. Kinder sollten deswegen möglichst reflektierende Kleidung, blinkende Anhänger oder Reflektorbänder tragen.
Für zusätzliche Sicherheit sollten Kinder außerdem bei jeder Fahrrad-Fahrt einen Helm tragen. Es ist ganz besonders wichtig, dass man seinen Kopf schützt.