Berlin (dpa/tmn). Digital zulassen und sofort losfahren. Das verspricht die Fahrzeugzulassung „i-Kfz“. Möglich ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Projekt „i-Kfz“ hat sich über Jahre hingezogen. Doch jetzt soll es soweit sein: „Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen“. Das schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Webseite. Dann tritt eine neue Verordnung in Kraft, der der Bundesrat Ende März grundsätzlich zugestimmt hat.
Bereits seit Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Allerdings: Bevor sie auch losfahren dürfen, müssen sie bislang noch Post von den Behörden abwarten. Denn bevor nicht Fahrzeugdokumente und Plaketten zugestellt sind und diese für Kontrollen vorzeigbar, beziehungsweise auf die Kennzeichen geklebt sind, ist der Straßenverkehr tabu.
Zehn Tage als Nachweis gültig
Der ab September im Zuge der Onlinezulassung ausgegebene digitale Zulassungsbescheid soll dem Echtzeitcharakter der digitalen Möglichkeiten auf die Sprünge helfen. Er verspricht schnelles Durchstarten: Um die Zustellung auf dem Postweg zu überbrücken, gilt er für zehn Tage als gültiger Nachweis.
„Am besten, man druckt ihn aus und legt in gut sichtbar ins Auto“, rät Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE). Das Kennzeichen muss dem im Onlineprozess hinterlegten entsprechen.
Womit wir beim Knackpunkt wären: Denn um die Nummernschilder müssen sich Halterinnen und Halter nach wie vor selbst kümmern. Weil die Kennzeichenkombination erst im Onlineprozess ausgewählt wird, kann man sich erst danach um das Prägen der Schilder kümmern. Wer das online macht, muss wenigstens einen Tag Zeit einplanen, wenn Webshops ihre Versprechen einlösen, binnen 24 Stunden zu liefern.
Abhilfe verspricht das Reservieren eines Wunschkennzeichens vorab. Bei vielen Zulassungsbehörden ist das gegen Gebühr möglich. Erst wer sich die Schilder schon vor dem Onlineprozess besorgt hat und während der Digitalzulassung das reservierte Kennzeichen zugeteilt bekommt, kann tatsächlich sofort losfahren, sofern die entsprechenden Schilder am Auto sind.
„Wirklich unkompliziert ist das Verfahren daher nur bei Umschreibung und Kennzeichenmitnahme“, sagt Heinze. „Man kauft ein Auto und kann die vorhandenen Schilder weiterverwenden.“
Personalausweis mit Online-Funktion ist nötig
Für die Onlinezulassung selbst gibt es weitere Voraussetzungen, dazu zählen ein neuer Personalausweis (nPA) mit Online-Ausweisfunktion (eID). Diese muss aktiviert sein. Alternativ kann ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dem Identitätsnachweis dienen.
Auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt) neuer Art mit verdecktem Sicherheitscode zum Freirubbeln ist notwendig. Damit fällt „i-Kfz“ für viele Autos jedoch flach:
„Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich“, heißt es exemplarisch auf der Website der brandenburgischen Landesregierung.
So funktioniert die Online-Zulassung laut BMDV grundsätzlich:
- Anmelden: Zunächst weist man auf der Website der zuständigen Zulassungsbehörde seine Identität nach. Hilfreich dabei ist die „AusweisApp2“. Oder man dafür vorgesehenes Kartenlesegerät - die umständlichere Variante.
- Dateneingabe: Die Antragsmaske wird mit Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung II, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung gefüttert. Weil die Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren abgebucht wird, wird eine Kontonummer (IBAN) abgefragt.
- Nummernwahl: Eine verfügbare Kennzeichenkombination wird eingetragen, oder man gibt das reservierte Kennzeichen an.
- Bezahlen: Nach automatischer Prüfung der Daten zahlen Halter abschließend eine Gebühr per ePayment-System (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Giropay, PayPal et cetera).
Anschließend versendet die Behörde per Post Papiere wie Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid sowie die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU), die Halter auf das Kennzeichen aufkleben müssen. Den digitalen Zulassungsbescheid aber gibt es direkt im Download.
Ähnlich funktionieren:
1. die erstmalige Neuanmeldung
2. die Außerbetriebsetzung
3. die Wiederzulassung eines Fahrzeugs
4. die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel
Für alle Varianten hat das Ministerium ausführliche Anleitungen in Wort und Video ins Netz gestellt.
Doch funktioniert das internetbasierte Verfahren nur bei Fahrzeugen, die ab 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden, denn erst seitdem gibt es verdeckte Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigungen.
Auch für E-Autos, Oldies und Autos mit Saisonkennzeichen
Zu den ab September geltenden Neuerungen zählt auch, dass nicht mehr nur Standardzulassungsvorgänge online möglich sind. Auch für E-Autos mit E-Kennzeichen, Oldtimer mit H-Kennzeichen oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sollen die „i-Kfz“-Portale laut BMDV genutzt werden können.
Die Kosten: „Digitaler, schneller und günstiger“ sei das neue Verfahren, so das Ministerium. Zumindest der letzte Punkt stimmt bezogen auf die anfallenden Gebühren nicht ganz. Zwar spart man gegenüber dem Gang zur Zulassungsstelle, wo sich gerade in Ballungsräumen oft lange Warteschlangen bilden, Zeit.
Allerdings verlangen die Behörden auch mehr Geld. Laut ADAC beträgt die Gebühr für die Zulassung 27,90 statt 27 Euro vor Ort, die Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel 28,20 statt 27 Euro.
Das Bundesverkehrsministerium verweise auf Sach- und Personalkosten bei der Online-Abwicklung, zum Beispiel für die Erstellung von erklärenden Begleitschreiben.
Günstiger ist laut dem Club die Abmeldung eines Fahrzeugs - sie kostet online 5,70 statt 6,90 Euro. „Die Preise beziehungsweise Gebühren sind bundesweit einheitlich“, so der ADAC. Hinzu kommen Portogebühren für den Versand der Dokumente.
Die Zulassung kann auch über den Versicherer laufen
Ebenfalls neu zum Herbst ist, dass Autokäufer bei vielen Kfz-Versicherern auch die Zulassung für ihr Auto beantragen können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt dies als nahe liegenden Schritt, zumal Halter etwa nach einem Fahrzeugkauf ohnehin mit ihrem Versicherer in Kontakt stünden.
Möglich macht es die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, über die juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, dann Zulassungsanträge in die „i-Kfz“-Portale einsteuern können.
Mit der neuen Möglichkeit könnten sich auch die Autokäufer den Gang zur Zulassungsstelle sparen, ohne dafür den elektronischen Personalausweis nutzen zu müssen. Für nicht ganz so internetaffine Verbraucher ist das eine gute Nachricht.
Laut GDV geht das Bundesverkehrsministerium davon aus, dass perspektivisch jedes zweite Auto nicht mehr persönlich vom Autokäufer, sondern von Kfz-Versicherern oder anderen Dienstleistern internetbasiert zugelassen wird.