Und noch mehr Vorschriften und Verbote: Nun sollen auch Radfahrer bestraft werden, wenn sie nach ein paar Gläsern Bier noch in den Sattel steigen. Dabei müsste man doch froh sein, dass sie das Auto stehen lassen. So könnte man angesichts der Pläne von Innenminister Jäger losschimpfen. Aber das wäre unüberlegt. Denn es geht durchaus um mehr als nur ein paar Gläser.
Um die 1,6 Promille Alkohol, die heute die absolute Fahruntüchtigkeit definieren, ins Blut zu bekommen, muss man schon äußerst exzessiv zechen. Schon mit einem Promille sind Koordinationsvermögen, Sicht und Risikoabschätzung so erheblich eingeschränkt, dass die Fahrt auf der Straße zur Gefahr wird. Der angestrebte Grenzwert von 1,1 Promille ist absolut ausreichend, um zwischen fröhlichen Biergartenbesuchern und gefährlichen Kampftrinkern zu unterscheiden.
Anders ist es bei den Werten darunter: Jäger plant ab 0,5 Promille ein Bußgeld. Doch wer Schlangenlinien fährt oder einen Unfall baut, muss schon heute ab 0,3 Promille mit Strafen rechnen. Dem Innenminister schweben offenbar Massenkontrollen an unauffälligen Radlern vor. Wie soll die Polizei das leisten? Und welche Konsequenzen für das Rechtsbewusstsein hätte der Verzicht auf solche Kontrollen? Also: keine gute Idee.