Seit einem Jahr können Hartz-IV-Betroffene für ihre Kinder zusätzliche Leistungen beantragen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist der Versuch der schwarz-gelben Regierungskoalition, einen klaren Auftrag des Verfassungsgerichts möglichst kostengünstig umzusetzen: die Regelsätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Dieser Versuch ist gescheitert. Fast die Hälfte der bedürftigen Kinder erhält bis heute überhaupt keine zusätzlichen Leistungen.
Das mag vielleicht daran liegen, dass manche Eltern sich schlicht nicht aufraffen können, für ihre Kinder Leistungen zu beantragen. Vor allem aber sind die bürokratischen Hürden noch immer zu hoch. Die Politik hätte das ahnen können, ja müssen: Sie will ja mit dem Angebot vor allem Kindern aus bildungsfernen Schichten helfen.
Steigt man tiefer in die Bilanz ein, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen als Erfolg verkauft, verdüstert sich das Bild weiter: Mit weitem Abstand am meisten werden Zuschüsse zum Mittagessen oder für Klassenausflüge beantragt. Zuschüsse für die Mitgliedschaft in Musik- und Sportvereinen oder für Nachhilfe dagegen kaum. Wen wundert’s? Selbst wenn der Unterricht an einer Musikschule bezuschusst wird, haben Hartz-IV-Betroffene kaum Geld für die Anschaffung eines Instruments. Der Zugang zu mehr Bildung, mehr Kultur und mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bleibt den allermeisten Kindern also weiter verwehrt.
Und viele Kinder stehen sogar schlechter da, als vor der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets: Als das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ lief, erhielt schließlich jeder bedürftige Schüler in NRW einen Zuschuss für ein warmes Mittagessen.
Kurzum: Ohne den Abbau bürokratischer Hürden, Investitionen in die soziale Infrastruktur und die Erhöhung der Regelsätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien bleibt das Bildungs- und Teilhabepaket das, was es jetzt ist: Eine Mogelpackung.