Ein Kommentar zur Schadenersatzklage der Atomkonzerne von Tobias Bolsmann

Zwei Dinge passen auf den ersten Blick nicht zusammen: RWE erhöht die Strompreise und gleichzeitig verlangen die Energiekonzerne von der Bundesregierung Schadenersatz in Milliardenhöhe.

Mögen die Kunden ein ums andere Mal die Gründe für einen Preisanstieg nicht nachvollziehen können, für die Klagen der Unternehmen gegen den schnellen Atomausstieg gibt es durchaus Gründe.

Die Konzerne gehören als Aktiengesellschaften den Anteilseignern – und in deren Interesse müssen die Vorstände handeln. Halten sie sich nicht ans Gesetz, müssen sie womöglich selbst Schadenersatz zahlen. Darüber hinaus schafft die juristische Aufarbeitung am Ende Rechtssicherheit für die Zukunft.

Dabei hätte die Bundesregierung das Risiko von Milliardenzahlungen vermeiden können. Doch für langwierige Verhandlungen, wie sie Rot-Grün vor dem ersten Ausstieg mit Erfolg führte, war keine Zeit mehr. Schließlich standen ja Landtagswahlen kurz bevor ...

Hier offenbart sich wieder, dass es nicht umsonst heißt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das Preisschild an der Energiewende ist in den vergangenen Wochen immer dicker geworden, nicht auszuschließen, dass mit einem Schadenersatz weitere Millionen hinzukommen.