Essen. Braune Armee Fraktion. So haben Zyniker die rechtsextreme „Zwickauer Zelle“ genannt – ein Vergleich mit der Roten Armee Fraktion von Baader und Ensslin, die vor 30 Jahren mordend durch das Land zog. Doch die Migranten-Mörder, die zehn Menschen erschossen, führten keinen Krieg gegen den Staat. Sie schickten nie Bekenner-Briefe. Sie traten nicht in Hungerstreiks. Der Münchner Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ wird nicht vergleichbar sein mit dem damals in Stammheim.
Braune Armee Fraktion. So haben Zyniker die rechtsextreme „Zwickauer Zelle“ genannt – ein Vergleich mit der Roten Armee Fraktion von Baader und Ensslin, die vor 30 Jahren mordend durch das Land zog. Doch die Migranten-Mörder, die zehn Menschen erschossen, führten keinen Krieg gegen den Staat. Sie schickten nie Bekenner-Briefe. Sie traten nicht in Hungerstreiks. Der Münchner Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ wird nicht vergleichbar sein mit dem damals in Stammheim.
Denn nicht nur das Motiv der rechtsextremen Täter, der Fremdenhass, ist so gänzlich anders als das ihrer linksterroristischen Vorfahren. Auch das Problem der Richter von heute ist komplexer. Sie müssen nicht randalierende, bekennende Angeklagte zur Raison bringen, die durchaus Wert auf Außenwirkung legten. Sie müssen, im Gegenteil, Schweigen zumindest deuten und im besten Fall brechen.
Der Prozess gegen Zschäpe ist ein großes Risiko
Trotz der zuletzt akribischen Ermittlungen weiß die Bundesanwaltschaft wenig davon, wie Morde wie die in Dortmund und Nürnberg und Heilbronn geplant wurden und abgelaufen sind. Die Schützen Mundlos und Böhnhardt sind tot. Zschäpe, die Überlebende des NSU-Kerns, behält ihr Tatwissen bisher für sich.
Das ist das große Risiko der Anklage. Die Lücken sind nicht nur bedrückend für die Angehörigen der Opfer, die den menschlichen Verlust aufarbeiten möchten. Sie erschweren auch die Wahrheitsfindung des Gerichts. Und sie könnten verheerend für das Ansehen des Rechtsstaates werden, wenn am Ende des Prozesses die Einsicht stehen sollte, dass die Bluttaten an dem Dortmunder Mehmet Kubasik, der Polizistin Kiesewetter und an den acht anderen Opfern nicht zu sühnen sind.
Mit der Anklage gegen Zschäpe, die auf die Mittäterschaft beim zehnfachen Mord und die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung baut, ziehen die Bundesanwälte die strafrechtlich schärfste Waffe – wissend, dass der Nachweis im Einzelnen schwer fallen wird. Aber sie setzen nach den Versäumnissen von Polizei und Verfassungsschützern auf ein klares – politisches? – Signal: Dass Deutschland es nicht duldet, Kriegsschauplatz für rechte Mörderbanden zu werden.