Berlin.. Die Uni Bayreuth darf ihr Gutachten zur teils abgeschriebenen Doktorarbeit von Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg veröffentlichen. Das haben dessen Anwälte am Mittwoch erklärt. Die Uni will das Ergebnis bald bekannt geben.
Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg lässt in der Plagiatsaffäre um seine Dissertation die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse der Universität Bayreuth zu. Zwar berühre die Frage die Persönlichkeitsrechte Guttenbergs, „gleichwohl stimmt unser Mandant der Veröffentlichung der Kommissionsergebnisse zu“, erklärten Guttenbergs Anwälte Alexander Graf von Kalckreuth und Klaus Leipold am Mittwoch in Berlin. Entgegen anderslautender Medienberichte habe Guttenberg weder eine Klage gegen die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse angedroht noch eingereicht, hieß es.
Mehrere Zeitungen hatten berichtet, Guttenberg wolle nicht zulassen, dass die Untersuchung seiner Dissertation veröffentlicht werde. Die Universität Bayreuth gehe davon aus, dass Guttenberg beim Verfassen seiner Dissertation absichtlich getäuscht habe. Die Kommission, die den Plagiatsfall prüfe, habe ihre Arbeit weitgehend abgeschlossen. Der offizielle Bericht solle Ende April fertig sein und Anfang Mai veröffentlichen.
Bundestag verzichtet auf Strafantrag gegen Guttenberg
Der Präsident der Universität Bayreuth, Rüdiger Bormann, begrüßte Guttenbergs Entscheidung. "Dies versetzt uns in die Lage, die Öffentlichkeit und insbesondere die Wissenschaft umfassend zu informieren und das Verfahren transparent darzustellen", sagte Bormann. Guttenberg habe bis zum 26. April Gelegenheit, zu dem möglichen Ergebnis des Kommissionsberichts Stellung zu nehmen.
Unterdessen verzichtete der Bundestag auf einen Strafantrag gegen den Ex-Minister. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe den Ältestenrat davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte ein Sprecher Lammerts. Guttenberg hatte auch mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments ohne Nennung der Quelle in seiner Dissertation verwendet.
Lammert hatte im Februar moniert, dies sei ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages als auch gegenüber wissenschaftlichen Mindeststandards. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.
Mit Absicht getäuscht
Die Universität Bayreuth kommt Medienberichten zufolge zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Affäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten.
Guttenberg war Anfang März von allen Ämtern zurückgetreten. In den Wochen zuvor war bekanntgeworden, dass seine Doktorarbeit zahlreiche Passagen enthält, die von anderen Autoren übernommen, aber nicht als Zitate gekennzeichnet worden waren. Guttenberg selbst sprach von handwerklichen Fehlern, die Opposition warf ihm gezielte Täuschung vor. (rtr/dapd)