Das Signal des Gerichts, das der Klage einer Dortmunder Prostituierten Recht gab, ist eindeutig: Mit dem ersatzlosen Verbot des Strichs und der radikalen Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet sind die Behörden übers Ziel hinausgeschossen.
Der Dortmunder Straßenstrich wird nicht wieder geöffnet – jedenfalls nicht an der alten Stelle. Die berüchtigte Ravensberger Straße im Norden der Stadt mit ihrer Magnetkraft für Freier aus der ganzen Region, aber eben auch für Frauen aus Südosteuropa samt ihrer dubiosen Hintermänner, bleibt für die Prostitution „geschlossen“. So haben es die Gelsenkirchener Richter gestern entschieden.
Aber das Signal des Gerichts, das der Klage einer Dortmunder Prostituierten Recht gab, ist dennoch eindeutig: Mit dem ersatzlosen Verbot des Strichs und der radikalen Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet sind die Behörden übers Ziel hinausgeschossen. Kommt es nicht zur Revision des Urteils, muss Dortmund, wohl oder übel, demnächst ein neues Terrain für die Straßen-Prostitution suchen – ob die Mehrheit der Bevölkerung das nun will oder nicht. Der Streit darüber ist programmiert.