Urteile gibt’s. Ein Mann, der sich als Frau empfindet, klagt sein Recht ein, mit einer Frau eine „Homo-Ehe“ einzugehen. Er wehrt sich dagegen, dass er erst seine Ge­schlechtsteile umwandeln lassen muss, bevor seine Transsexualität anerkannt wird. Den Fall muss man sich durch den Kopf gehen lassen. Kein Regisseur wäre darauf gekommen, die Realität ist spannender als die Fiktion.

Eine Operation sei unzumutbar, befand Karlsruhe und erklärte das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig. Es geht um das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung. Es ist ein liberales Urteil, und so seltsam es klingen mag: In Berlin haben sie darauf gewartet. Denn das Transsexuellengesetz ist selbst der Härtefall, und das wussten sie in allen Parteien. Das Urteil ist ein bestellter Sachzwang.

Wer seine sexuelle Identität ändern möchte, muss zwei Gutachter überzeugen. Für ei­ne Ehe baut das Gesetz höhere Hürden auf: Ein Mann muss Penis und Hoden, eine Frau Ge­bärmutter und Eierstöcke entfernen lassen. Das ist riskant und unzumutbar. Für diese Menschen muss es einen milderen Weg geben, die sexuelle Identität zu beweisen.