Zwischen 1971 und 1991 wurden 36 Menschen Opfer der RAF. Man brachte sie um unter dem Vorwand einer verqueren Ideologie, in Verblendung, aus purem Hass. Aber auch wenn der Terror am Ende unter dem Fahndungsdruck zusammenfiel, die RAF-Reste sich 1998 selbst aufgaben: Zu viele ihrer Mitglieder konnte die Justiz der konkreten Mordtat nicht überführen.
Der Tod von Siegfried Buback, dem Generalbundesanwalt, der im „deutschen Herbst“ auf einer Karlsruher Kreuzung verblutete, bleibt in diesem Sinn ungesühnt. Verena Becker geht als Mittäterin in Haft. Sie büßt nicht als Mörderin. Michael Buback, der Sohn, der vor Gericht so verbissen gegen Becker und die heutige Bundesanwaltschaft gleichermaßen um Aufklärung focht, wird damit leben müssen. Ihm ist Frieden zu wünschen.
Andauerndes Schweigegelübde
Frieden brauchen auch die Väter, Mütter, Partner und Kinder anderer RAF-Opfer. Wer sind die Mörder von Kurt Beckurts und Alfred Herrhausen, Gerold von Braunmühl und Detlev-Karsten Rohwedder? Wird die „dritte Generation“ der Terroristen je bekannt? Wohl nicht, so lange die „omertà“ der überlebenden Kader gilt – das Schweigegelübde derjenigen, die noch alles wissen, die Einsicht vortäuschen, die aber nichts reut und die nichts sagen. Dass ein Stück Geschichte im Dunkeln bleibt, damit kann das Land leben. Aber verhöhnen Sie, Frau Mohnhaupt oder wie Sie heute unter dem Decknamen heißen mögen, die Opfer nicht ein zweites Mal?