Berlin..
Rausschmiss wegen des Verzehrs einer Frikadelle oder eines Wurstbrötchens: Solche Bagatell-Kündigungen sollen nach dem Willen der SPD künftig verboten werden. Die Bundestagsfraktion der Partei kündigt einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Arbeitgeber lehnen den Vorstoß ab.
Die SPD-Bundestagsfraktion will sofortige Kündigungen wegen geringfügiger Diebstähle am Arbeitsplatz per Gesetz ausschließen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme, sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung»: «Wir werden im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll.» Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. «Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen», sagte sie.
Kramme sagte, die SPD wolle zudem durchsetzen, dass der Verdacht eines Bagatelldeliktes nicht mehr ausreiche, um Mitarbeiter vor die Tür zu setzen. Es dürfe nicht sein, dass der Arbeitgeber einen geringwertigen Diebstahl vor Gericht nur behaupten muss.
Arbeitgeber lehnen Vorstoß ab
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte die SPD-Pläne ab. «Das bestehende Recht ist völlig hinreichend», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner dem Blatt. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begeht. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr.
Unions-Bundestagsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der Zeitung: «Wir sollten nicht den Fehler begehen, für jeden Einzelfall ein Gesetz machen zu wollen.» (ddp)