Berlin..

Arbeitsrichterin Ingrid Schmidt kann Bagatell-Kündigungen gut nachvollziehen. In einem Interview verteidigt sie die derartige Richtersprüche und kritisiert den „fehlenden Anstand“ von einigen Arbeitnehmern. Es gebe keine Bagatellen - auch nicht bei Maultaschen, Klo-Rollen oder Papier.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat Verständnis für Arbeitgeber gezeigt, die Angestellten wegen kleiner Vergehen kündigen. «Es gibt keine Bagatellen», sagte Schmidt der «Süddeutschen Zeitung». Sie kritisierte «fehlenden Anstand» von Arbeitnehmern: «Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?»

Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei, sagte Schmidt der «Süddeutschen Zeitung». Sie verteidigte die Richter unterer Instanzen, die sogenannte Bagatellkündigungen im zu Ende gehenden Jahr für rechtmäßig erklärt hatten: «Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert.» Die Kritik von Gewerkschaftern und Politikern an den Urteilen sei «völlig daneben» gewesen, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).

Fristlose Kündigung wegen sechs gestohlener Maultaschen

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle von Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für Aufsehen gesorgt: So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro. In einem anderen Fall bestätigte die Justiz die Kündigung einer Sekretärin, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Imbissteller verzehrt hatte. Auch die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen, die übrig geblieben waren, erklärte ein Gericht für rechtens.

Die SPD will im Januar den Entwurf zu einem Gesetz vorlegen, das Arbeitnehmer besser vor sofortigen Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll. Danach sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen von Angestellten zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Erst im Wiederholungsfall dürfe dann eine Kündigung in Betracht kommen. Allein der Verdacht eines Bagatelldelikts soll nicht mehr ausreichen, um Mitarbeitern zu kündigen.

Frage nach Wirksamkeit des geplanten Gesetzes

BAG-Präsidentin Schmidt bezweifelte die Wirksamkeit des geplanten Gesetzes. «Ein neues Gesetz müsste die Frage beantworten, wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?» Werde sie beispielsweise bei fünf Euro festgelegt und vor dem Arbeitgericht lande ein Fall, in dem es um 5,10 Euro gehe, dann stelle sich die Frage: «Soll jetzt wegen zehn Cent das ganze Klavier zum Spielen gebracht werden?» Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing sagte der Zeitung, der Zeitpunkt für den Gesetzentwurf sei verfehlt, da das BAG Mitte des Jahres über die Pfandbon-Kündigung entscheiden wolle. Die Politik «wäre gut beraten, dieses Urteil und vor allem die Argumente des Gerichts abzuwarten».

Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, erklärte hingegen, die Flut an Bagatellkündigungen offenbare «unhaltbare Zustände». Es könne nicht sein, dass ein Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Centbeträgen ihren Job verlören, während Manager, die nachweislich Millionen in den Sand gesetzt hätten, mit Millionenabfindungen verabschiedet würden. «Wer diesen Zustand verteidigt, hat ein absolutistisches Verständnis von Gerechtigkeit», betonte Ernst. (afp)