München (dpa/tmn). Ein Wohnmobil darf jeder fahren? Nicht ganz. Es gibt mehrere Einschränkungen und auch das Alter spielt eine entscheidende Rolle. Ein Blick in den Fahrzeugschein bringt Klarheit.

Auch wenn es keinen speziellen Wohnmobilführerschein gibt, ist es trotzdem nicht immer ohne weiteres erlaubt, ein Wohnmobil zu fahren. Laut Tüv Süd sollte man dazu die exakten Bestimmungen überprüfen, mit welchem Führerschein welche Art von Wohnmobil bewegt werden darf.

Die Lizenz, um am Steuer sitzen zu dürfen, hängt von drei Faktoren ab: Dem Gewicht des Reisefahrzeugs, der vorliegenden Fahrererlaubnis und dem Datum, an dem sie erteilt wurde.

Leichte Wohnmobile darf jeder mit Führerschein fahren

Im einfachsten Fall liegt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils unter der Grenze von 3,5 Tonnen. Dann reicht laut Tüv Süd ein Führerschein der Klasse B aus - unabhängig davon, wann dieser erworben wurde. Die notwendigen Angaben befinden sich in der Zulassungsbescheinigung I in Zeile F.1, im Fahrzeugschein unter Punkt 15.

Wiegt das Wohnmobil aber mehr als 3,5 Tonnen, folgen die ersten Einschränkungen. In diesem Fall ist das Jahr entscheidend, in dem die Fahrlizenz ausgestellt wurde. Ab dem Jahr 1999, so der Tüv Süd, ist ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 notwendig. Damit dürfen Fahrer Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen plus einem Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht steuern.

Erweiterungsführerschein mit Tageskurs möglich

Aber: Wer ein leichteres Wohnmobil mit Anhänger fahren möchte, dieses also unter 4,25 Tonnen liegt, braucht laut Tüv Süd nur den Erweiterungsführerschein B96. Diesen erhalte man schon nach einem eintägigen Kurs in einer Fahrschule zusammen mit einem Theorie- und einem Praxisteil. Eine Fahrprüfung ist dafür nicht notwendig.

Wer seinen Führerschein schon vor 1999 (ehemalige Klasse 3) erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren. Zudem darf man Gespanne - also auch Wohnmobil plus Wohnwagen oder Anhänger - mit einem Gesamtgewicht bis zu 18,75 Tonnen steuern. Eine Einschränkung gibt es aber: Der Fahrer darf nicht über 50 Jahre alt sein.

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