Stuttgart (dpa/tmn). Niemand hupt und keiner drängelt, man ist unter Gleichgesinnten: Fahrradstraßen sind äußerst angenehm. Doch auch dort gelten Regeln. Und Autos können erlaubt sein.
Wenn das Schild Fahrradstraße (Zeichen 244.1) eine Straße markiert, haben dort grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter etwas zu suchen. Es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt ausdrücklich andere Fahrzeuge wie Autos, Motorräder oder Anlieger. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin.
Manchmal ergänzen entsprechende Markierung auf der Fahrbahn solche Abschnitte. Immer gilt: Radelnde haben Vorrang und dürfen demnach jederzeit nebeneinander fahren. Sind andere Fahrzeuge ebenfalls zugelassen, dürfen sie die Radler weder behindern noch gefährden. Sie müssen sich an das Tempo des Radverkehrs anpassen.
Solange es Verkehrsschilder nicht anders anzeigen, gilt rechts vor links. Maximal sind 30 km/h erlaubt. Daran müssen sich alle Fahrzeuge und somit auch die Radfahrerinnen und Radfahrer halten.
Auch hier gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Besonders Kreuzungen sind neuralgische Punkte. Hier sollte man darauf achten, ob andere Schilder die Rechts-vor-links-Regel aufheben.
Sind Autos erlaubt, sollten Fahrer speziell beim Öffnen von Türen aufpassen und nicht den Blick nach hinten vergessen.
© dpa-infocom, dpa:211020-99-667568/2 (dpa)