Frankfurt/Main (dpa/lhe). Bei Rot über die Ampel und das mit einem SUV? Laut einer gerichtlichen Entscheidung müssen Verkehrssünder mit einem höheren Bußgeld als üblich rechnen.

Wer mit einem SUV bei Rot über eine Ampel fährt, muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt mit einem höheren Bußgeld als üblich rechnen.

Die Begründung: Durch die kastenförmige, hohe Form der Geländewagen sei das Verletzungsrisiko etwa für Fußgänger wesentlich größer - daher seien Rotlicht-Verstöße mit einem solchen Auto gravierender als im Normalfall, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Im konkreten Fall war ein Mann in Frankfurt an einer Ampel geblitzt worden, die bereits seit mehr als einer Sekunde Rot war. Die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro setzten die Richter auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ein SUV («Sport Utility Vehicle») ist ein geländewagenartiges Auto, das eine höhere Bodenfreiheit und eine steilere Frontpartie besitzt als herkömmliche Autos.

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