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Seine Erstellung ist zeitaufwendiger, insgesamt wird er teurer und er hat Vorteile für Freunde des Online-Shoppings: Ab dem 2. November gibt’s im Bürgerbüro nur noch den neuen Personalausweis. Gabriele Rohleder und ihre Kolleginnen sind schon für das neue Dokument im Scheckkartenformat geschult worden.
Die Beantragung der neuen Ausweise wird auf jeden Fall längere Zeit beanspruchen, da die Bürger von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros ausführlich über die neuen Funktionen des Ausweises aufgeklärt werden müssen.
Biometrisches
Passbild gefordert
Zum Beispiel reicht das klassische Passfoto nicht mehr aus für den neuen Ausweis. Es muss ein digital erstelltes, biometrisches Passbild sein. Außerdem kann der Bürger sich entscheiden, ob in seinem neuen Ausweis Fingerabdrücke gespeichert werden sollen oder nicht.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine eID-Funktion (elektronische Identitätsnachweis) zu nutzen. Dazu muss der Bürger selbst bei staatlich zertifizierten Unternehmen eine digitale Signatur erwerben. Hierfür ist allerdings auch ein eigenes Kartengerät für den heimischen PC erforderlich.
Immerhin: Die Fingerabdrücke nehmen Gabriele Rohleder und ihre Kolleginnen persönlich im Bürgerbüro auf. In der Regel beide Fingerkuppen des linken und rechten Zeigefingers werden gescannt. Das Verfahren ist Inhabern der neueren Reisepässe bereits bekannt.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bürger, über die Funktionen des neuen Personalausweises aufgeklärt worden zu sein und sich entsprechend der Fingerabdrücke oder der eID-Funktion entschieden zu haben.
Der neue Ausweis kostet
Zahlen müssen alle Bürger ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro für den neuen Ausweis. Teuer im Vergleich zum alten „Perso“, denn der kostet acht Euro. Auch der erste Personalausweis für Jugendliche ist nicht mehr kostenlos: Bis zum 24. Lebensjahr müssen 22,80 Euro gezahlt werden. Eine temporäre Sperrung der eID-Funktion ist möglich. Wer die in Anspruch nehmen will, zum Beispiel für den Zeitraum eines Urlaubs, zahlt für Sperre und Freigabe jeweils sechs Euro im Bürgerbüro.
Die Bürger bekommen eine Pin- und eine Pucknummer (ähnlich wie bei einem Handy) nach Hause geschickt, bevor sie ihren Ausweis abholen können. Gabriele Rohleder und ihre Kolleginnen stellen sich künftig auf 15 bis 20-minütige Antragsgespräche mit Bürgern ein, während der alte Personalausweis innerhalb von vier bis acht Minuten beantragt werden konnte.
Der Antrag wird nach Aufklärungsgespräch, Leistung aller erforderlichen Unterschriften und der Eingabe von Passbild und Fingerabdrücken elektronisch zur Bundesdruckerei geschickt. „Praxis haben wir noch keine“, erklärt Gabriele Rohleder. In der Theorie arbeitete sie mit ihren Kolleginnen die neuen Bestimmungen bei der KDVZ durch. Alle warten nun gespannt auf die neue Hard- und Software. Praktische Übungseinheiten sind vorgesehen, bevor ab spätenstens dem 2. November der erste elektronische Personalausweis beantragt wird.
Antrag für den „Alten“bis 31. Oktober
Die Stimmung beim Bürger? „Unterschiedlich“, erklärt Rohleder. „Für junge Leute ist die eID-Funktion natürlich interessant, weil sie praktisch den Alltag ohne PC nicht kennen. Ältere Bürger beantragen jetzt noch lieber den alten Ausweis. Auch aus Kostengründen ist das natürlich sinnvoll.“ Gabriele Rohleder weist darauf hin, dass der „Alte“ allerdings nur noch bis zum 31. Oktober beantragt werden kann.