Münster/Essen. Der umstrittene Geheim-Erlass des Landes NRW zur "Sicherheitsbefragung" von Ausländern steht heute vor dem Verwaltungsgericht Münster auf dem Prüfstand. Ein Student aus Marokko sieht sich durch den Fragebogen als Terrorist vorverurteilt. Seine Klage ist ein bundesweiter Präzedenzfall.
Am Donnerstag wird am Verwaltungsgericht Münster ein Urteil erwartet, dass bundesweite Folgen haben kann. Es geht um die "Sicherheitsbefragung" von Ausländern aus 26 Ländern, darunter 24 im arabischen Raum. Wer seit Juli 2007 in NRW eine Aufenthaltserlaubnis haben will, muss mit dem Antrag mehrere Fragen beantworten - ob man sich mit ABC-Waffen auskenne, in seiner Heimat den Wehrdienst geleistet hat, ob man Kontakt zu Terror-Organisationen hat und wo man Urlaub macht.
"Diskriminierend und unverhältnismäßig"
Ein marokkanischer Philosophie-Student der Uni Münster hat gegen diesen "Gesinnungstest"-Fragebogen geklagt, den er im März 2008 ausfüllen musste. Der damals 30-Jährige sah sich durch die Fragen, die ihm im Ausländeramt der Stadt Münster ausgehändigt wurden, als potentiellen Terroristen vorverurteilt.
Zudem wehrt er sich dagegen, dass die Daten der Befragung und sämtliche Angaben zur Person auch dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt werden. Dies, heißt es in der Klage, die vom Asta der Universität Münster unterstützt wird, sei "diskriminierend und unverhältnismäßig".
Klage könnte bundesweit Folgen haben
Im NRW-Innenministerium wird die Entscheidung der Verwaltungsrichter in Münster "mit Spannung erwartet", erklärte eine Sprecherin am Donnerstag. Denn mit der Klage steht die Praxis vieler Bundesländer in Frage, Ausländer im Zuge der Terrorbekämpfung zu überprüfen. Die Fragen gelten bisher als Geheimsache, "um auszuschließen, dass Befragte sich vorab eine Legende zum Lebenslauf bilden", erklärte eine Sprecherin im NRW-Innenministerium. Dort ist man daher nicht erfreut, als man zur Kenntnis nehmen musste, dass die Studentenvertretung der Uni Münster einige der Fragen kürzlich im Internet veröffentlichte.
Den Vorwurf der Vorverurteilung durch den Fragebogen weist man im Innenministerium zurück: "Wir prüfen nicht die Gesinnung, wir fragen Sachverhalte zum Lebenslauf ab." Die Sicherheitsbefragung liefere zudem "nur Indizien" und sei "kein Ausweisungsgrund per se", erklärte die Sprecherin. Allerdings hätte sich "in jünster Zeit" gezeigt, dass durch die Befragung "Verbindungen zu terroristischen Personen nachgewiesen werden konnten".