Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1989, dass jeder Mensch das Recht haben soll, zu erfahren, von wem er abstammt. Das stärkt die Rechte von Kindern, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden.
Wird die Vaterschaft des sozialen Vaters angefochten und die des Spendervaters festgestellt, könnte dieser verpflichtet sein, für die Kindes-Ausbildung zu zahlen. Auch erbrechtliche Ansprüche können entstehen.