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Leiharbeitsfirmen, die den Tarif der christlichen Ge­werkschaften gezahlt haben, müssen noch in diesem Jahr mit saftigen Nachforderungen rechnen. Die Sozialkassen bereiten nach Informationen dieser Zeitung derzeit fieberhaft entsprechende Schreiben an die rund 1600 betroffenen Firmen vor. Darin wollen sie rückwirkend bis 2006 höhere Beiträge verlangen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit die Tariffähigkeit abgesprochen. Damit steht aller Voraussicht nach sowohl den Leiharbeitern als auch den Sozialkassen mehr Geld zu. Dies und die wichtige Frage, ob das auch rückwirkend gilt, müssen nun die Arbeitsgerichte vor Ort entscheiden. Arbeitsrechtler erwarten eine Klagewelle.

Die Sozialkassen wollen diese Urteile aber nicht abwarten. Denn sie können bis zu vier Jahre rückwirkend Beiträge fordern. Das bedeutet: für 2006 ist es am 1. Januar 2011 zu spät. Es wäre unverantwortlich, den An­spruch für ein ganzes Jahr verfallen zu lassen, heißt es aus hohen Kreisen der Sozialversicherungen. Bei der Rentenversicherung etwa gehe es schließlich um höhere Renten für die Leiharbeiter. Man stehe in der Pflicht, dafür zu kämpfen. Was die Versicherung rückwirkend hereinholt, wird den Versicherten als Rentenanspruch gutgeschrieben.

Ohne gültigen Tarifvertrag müssten die Leiharbeiter genauso bezahlt werden wie Stammkräfte. Entsprechend höher fielen auch die Sozialabgaben aus, nach Schätzungen um 500 Millionen Euro pro Jahr. Das könnte viele Leiharbeitsfirmen in den Ruin treiben. Ihr Verband AMP räumte ein, das Urteil bedrohe tausende Unternehmen.

Diese Firmen sind der Rentenversicherung bekannt. Sie dürften bald Post erhalten mit unbezifferten Nachforderungen. Sie sollen dann den eigentlich fälligen Lohn ermitteln. An­schließend dürfen sich die Entleiher auf Besuch der Betriebsprüfer der Rentenversicherung freuen. Die kontrollieren, ob die Angaben auch stimmen. Erst dann gehen neue Beitragsbescheide raus. Von ihnen profitieren automatisch auch die Krankenkassen und Arbeitsagenturen.