Dass Anwälte versuchen, für ihre Mandanten das Beste herauszuschlagen, ist nichts Neues. Das ist ihre Pflicht, dafür werden sie bezahlt. So lehnen sie im laufenden Verfahren Richter oder Gutachter wegen Befangenheit ab, so beantragen sie Haftprüfung mit Hinweis auf physische oder psychische Probleme. Für Juristen und Gerichtsbeobachter ist das ein schon übliches Prozedere. Daraus auf den Fall Middelhoff zu schließen, wäre allerdings zu kurz gegriffen. Denn wir wissen ja nicht, wie es Thomas Middelhoff wirklich geht, wie krank er ist. Seit gestern jedenfalls befindet er sich wieder im Uniklinikum Essen.
Doch die Prominenz des früheren Top-Managers bringt ans Licht, was bislang im Dunkeln blieb: Wie verhindert werden soll, dass Menschen sich im Gefängnis, ja, unter den Belastungen der Haft das Leben nehmen. Licht an! Licht aus! Licht an! Wer hält das wirklich lange aus? Über Stunden, über Nächte. Mag es auch noch so gut gemeint sein. Ganz gleich, ob Middelhoffs Erkrankung ausgelöst wurde durch Schlafentzug oder durch die vom eigenen Verhalten ausgelöste psychische Krise: Derartiger Schlafentzug ist alles andere als menschlich. Da muss es andere Methoden geben!