Lünen..
Die Stadt Lünen wehrt sich gegen die Höhe ihres Soli-Beitrages. Gemeinsam mit 90 anderen Städten und Gemeinden hat Lünen am Montag Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster eingelegt.
Die Klage richtet sich gegen das Gesetz zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit mit den Kommunen. Es wurde Anfang 2010 mit den Stimmen von Schwarz-Gelb im Landtag verabschiedet.
Strittig ist, wie hoch der Solidarbeitrag der Kommunen anzusetzen ist. Hierüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Zu klären hat es nun der Verfassungsgerichtshof.
Im Kern des Städtevorstoßes gehe es um eine gerechtere Verteilung, wie Kämmerer Hans-Georg Schlienkamp erklärte. „Müssen westdeutsche Kommunen, die die gleich schlechten Rahmenbedingungen wie die im Osten haben, tatsächlich noch was zu den Kosten für die Deutsche Einheit beitragen?“ Statt in Ost und West sollte man lieber in Arm und Reich unterscheiden, gab Schlienkamp die Position Lünens wieder.
Mit wie viel Euro Lünen sich an den Lasten der Deutschen Einheit jährlich beteiligt, konnte der Kämmerer nicht beziffern. Bei dem Soli-Beitrag der Kommunen handelt es sich eine Summe nicht erhaltener und direkt gezahlter Beträge. Von der Gewerbesteuerumlage, die die Stadt je nach Höhe ihrer Gewerbesteuereinnahmen zu zahlen hat, wird ein Abschlag einbehalten, von den Schlüsselzuweisungen ein Teil erst gar nicht an die Kommunen ausgezahlt. Zum Schluss wird noch einmal gegen- und abgerechnet. Das ist dann die direkte Zahlung.
Kämmerer Schlienkamp geht davon aus, dass bis zum Urteilsspruch aus Münster mehrere Jahre vergehen werden.