Fünf Jahre nach dem Beschluss, den Mindestlohn einzuführen, gibt es noch viele Baustellen – und Luft nach oben.

Die Ängste der Lobby-Verbände, durch die Einführung des Mindestlohns würden viele Jobs wegfallen, hat sich kaum bewahrheitet. Die Hoffnung, dass Armut durch dieses Instrumentarium wirksam bekämpft wird, allerdings auch nicht.

Deswegen müssen nun, fünf Jahre nach diesem wegweisenden Beschluss, Korrekturen ernsthaft diskutiert werden. Dazu gehört auch die Anhebung auf mindestens zwölf Euro pro Stunde. Wenngleich absehbar ist: Es müssten wohl eher 13 Euro sein.

Es gibt noch viele Baustellen

Weitere diskussionswürdige Ideen zur Verbesserung des Mindestlohns liegen auf dem Tisch. Und es gibt noch viele Baustellen. Noch immer gelten Ausnahmen vom Mindestlohn, Langzeitarbeitslose zum Beispiel erhalten ihn erst nach sechs Monaten. Zudem finden sich nach wie vor schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die bei der Dokumentation von Arbeitsstunden tricksen. Und das Institut der Deutschen Wirtschaft machte in einer Studie kürzlich publik, dass 1,8 Millionen Arbeitnehmern im Jahr 2017 der Mindestlohn vorenthalten worden ist. Vor allem Frauen, ausländische Beschäftigte oder junge Arbeitnehmer treffe das.

Mit der Debatte um den Mindestlohn ist es allerdings nicht allein getan. Unternehmen müssen sich in Zeiten des Fachkräftemangels darüber Gedanken machen, wie sie gute und qualifizierte Mitarbeiter finden. Der Abschluss von Tarifverträgen wäre ein solcher Anreiz. Sie gäben Arbeitnehmern Sicherheit und könnten für Bewerber eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Unternehmen sein.

Mehr Tarifabschlüsse erhöhen die Chance auf Mitgliederzuwächse

Stattdessen wenden sich viele Arbeitgeber von Tarifverträgen ab. Das alarmiert den Deutschen Gewerkschaftsbund: Nur jeder dritte Betrieb in NRW zahlt nach Aussage des DGB nach Tarif.

Am Ende würde das womöglich auch dem Mindestlohn zugute kommen. Mehr Tarifabschlüsse erhöhen die Chance auf Mitgliederzuwächse der Gewerkschaften, was wiederum ihre Position stärken würde – auch in der Mindestlohnkommission, die nach geltender Gesetzeslage über die Höhe des Stundensatzes entscheidet.