Schwerte.. Nach der Umstellung von der GEZ-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag sollen Pflegeheimbewohner eigentlich keine Beiträge mehr für Fernsehen und Radio zahlen. Trotzdem langt die GEZ weiter zu. Von den Konten manches Heimbewohners wurden die Gebühren für das erste Quartal 2013 bereits abgebucht. Zu Recht?

Seit Jahresbeginn müssen Pflegeheimbewohner eigentlich keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Trotzdem langt die GEZ weiter zu. Von den Konten manches Heimbewohners wurden die Gebühren für das erste Quartal 2013 bereits abgebucht. Zu Recht?

Auch im Haus am Stadtpark wurden Bewohner bereits zur Kasse gebeten. Die rechtliche Grundlage dafür war gegeben. Denn die GEZ hat zwar für 2013 alle Bewohner von Senioreneinrichtungen von der Gebühr befreit, aber nur, wenn hinter dem Hause eine Organisation wie die AWO oder die Caritas steht. Hingegen waren privat geführte Heime von der Gebührenbefreiung ausgeschlossen.

GEZ rudert zurück

Gegen diese Regelung hagelte es Kritik. Die Bewohner privater Senioreneinrichtungen fühlten sich ungerecht behandelt. Schließlich wurde der Protest so laut, dass die GEZ zurückruderte. Ab 2013, hieß es nun, soll kein Bewohner einer Senioreneinrichtung mehr Gebühren zahlen. Die Meldung stellte alle zufrieden, kam aber zu spät. Zu diesem Zeitpunkt war der Stein bereits ins Rollen geraten und die ersten Abbuchungen für das erste Quartal vorgenommen. Ist das Geld unwiederbringlich futsch?

„Das regeln wir gerade“, sagt Doreen Werner, Leiterin des Hauses am Stadtpark. Sie hat die Namen aller Bewohner auf einer Liste gesammelt und stimmt sich nun mit den Angehörigen ab, ob die den Verwaltungsschritt lieber selbst gehen möchten. Für alle, die die Freistellung von der Rundfunkgebühr in Händen der Heimleitung lassen wollen, verschickt Doreen Werner in den nächsten Tagen die Namensliste mit GEZ-Nummer an die GEZ. Dort werden die Einzahler dann gesperrt. Und das bereits gezahlte Geld für das erste Quartal? „Das soll zurückerstattet werden“, sagt Doreen Werner. Das habe sie jedenfalls von der GEZ gehört.