Karlsruhe (dapd-lbg). Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich erst im Dezember über das von einem Hotel gegen NPD-Chef Udo Voigt verhängte Hausverbot entscheiden. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Krüger, am Freitag nach der Revisionsverhandlung in Karlsruhe.
Voigt hatte Ende 2009 vier Tage in einem Luxushotel im brandenburgischen Bad Saarow verbringen wollen. Doch das Hotel erteilte ihm ein Hausverbot wegen seiner politischen Überzeugungen. Diese seien nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten".
Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage des NPD-Bundesvorsitzenden war vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur Begründung.
Nun verhandelte der für das Grundstücksrecht zuständige 5. Zivilsenat des BGH über die Revision des 59-jährigen NPD-Chefs, der jedoch nicht persönlich an der Verhandlung teilnahm. Sein Anwalt sagte, ein Hausverbot könnte leicht "uferlos" werden. Es könne sich schnell zum Beispiel auch gegen Angehörige von Glaubensrichtungen wie Christen oder Muslime richten, an denen sich andere Hotelgäste möglicherweise stören könnten. Deshalb dürfe das OLG-Urteil keinen Bestand haben.
dapd