Hattingen. Friedhöfe in Hattingen dienen auch der Erholung. Aber es gelten allgemeine Verhaltensregeln für Besucher. Was auf dem Friedhof verboten ist:

Friedhöfe dienen nicht nur der Erinnerung an die Toten, sondern auch der Erholung: „Jeder hat das Recht, die Friedhöfe in einer der Ruhe und Würde des Ortes entsprechenden Weise zur Erholung zu nutzen“, erklärt die Stadtverwaltung. Neben den Vorgaben für die Gestaltung der Gräber gelten deshalb auf allen Friedhöfen auch allgemeine Verhaltensregeln.

Kein gewerbsmäßiges Fotografieren und Filmen

Nicht erlaubt ist es, die Wege mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen, Rollerblades und Skateboards zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.


Das Verkaufen und Bewerben von Waren sowie gewerbliche Dienstleistungen ist ebenfalls auf sämtlichen Friedhöfen verboten. Auch das gewerbsmäßige Fotografieren oder Filmen ohne Genehmigung und die Verteilung von Druckschriften ist nicht erlaubt. Auch Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von Bestattungen sind nicht gestattet.

Sport und Essen verboten

Auch wenn die Friedhöfe auch außerhalb der Grabbesuche genutzt werden dürfen, ist es verboten zu lärmen, zu spielen, zu lagern und Sport zu treiben. Hunde dürfen nicht frei laufen gelassen werden und Hundekot ist natürlich zu beseitigen.


Auf den katholischen Friedhöfen ist es verboten, „Speisen und alkoholische Getränke zu verzehren“, auf dem evangelischen, sich „in einem erkennbaren Rauschzustand [...] aufzuhalten“.