Billmerich..

Nach dem Ortstermin auf dem Hof von Landwirt Heiner Hilleringmann sieht die Anwältin der klagenden Nachbarn neue Fakten, um das Gutachten, auf dem die Baugenehmigung zur Erweiterung der Schweinemast fußt, „zu zerreißen“.

Hilleringmann will seinen Bestand von 1 200 Tieren auf insgesamt 2 680 Mastschweine ausweiten. Die Zuchtanlage stinkt aber schon jetzt den nächsten Nachbarn. Einem Ehepaar, das nur 230 Meter entfernt wohnt und über unerträglichen Gestank bei Südwind klagt.

Als Hauptgeruchsquelle hätten beim Erörterungstermin mit Richtern der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen und Vertretern des Kreises Unna (als beklagter Genehmigungsbehörde) zwei offene Güllebehälter auf dem Hofgelände lokalisiert werden können, so Anwältin Dr. Annette Reuters.

Das Gericht habe darauf versucht einen Vergleich zu erzielen, „mit dem Vorschlag. die offenen Güllebehälter abzudecken, damit Gerüche und Aerosole nicht mehr austreten können“, so die Rechtsanwältin. Und Landwirt Hilleringmann habe grundsätzlich zugesagt, die Behälter abdecken zu wollen, gleichzeitig aber eingeschränkt, dass ihm dies nicht vor Februar 2013 möglich sei. „Das ist keine Einigung mit der meine Mandanten leben können, da laut Planung die ausgebaute Anlage schon ab August dieses Jahres mit 2 680 Schweinen voll besetzt werden soll – und entsprechend zusätzliche Gülle und Festmist anfallen.“

Laut PrivatgutachtenGrenzwerte eingehalten

Sie habe sich nach dem Ortstermin die Genehmigungsunterlagen für den Schweinemastbetrieb aus dem Jahr 1994/95 angesehen. Demnach habe die Bezirksregierung Bedenken hinsichtlich der Geruchsbelästigung gehabt, sagt Rechtsanwältin Reuters, „da statt der maximal zulässigen 12 % eine Geruchshäufigkeit von 13,7 bis 15 % über die Tage im Jahr erwartet wurde“. Landwirt Hilleringmann habe daraufhin ein Privatgutachten auf seine Kosten in Auftrag gegeben, „wonach genau die Maximalgrenze von 12 % eingehalten wurde“. Diesem Gutachten sei der Kreis Unna als Genehmigungsbehörde gefolgt.

Ein Gutachten, erstellt von dem selben Gutachter, der die aktuelle Expertise für den Ausbau der Schweinemast gefertigt habe. Als Emmissionsquellen benannt seien darin die Abluft aus den Stallgebäuden, sowie die beiden offenen Güllebehälter. „Letztere sind laut Gutachter aber zu vernachlässigen, da hier als oberste Schicht Trockenmist eingebracht werde, der die Gerüche abdeckt“, so Annette Reuters.

Und genau dort will die Rechtsanwältin ansetzen. „Denn Herr Hilleringmann hat beim Ortstermin eingeräumt, dass er etwa einmal pro Woche die Behälter umrührt und auch regelmäßig umfüllt, wodurch die Trockenmistdecke immer wieder aufbricht.“ Wichtige Fakten, die in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden seien, „so dass das Gutachten im Ergebnis falsch ist und Minderungsmaßnahmen nötig sind“.

Bis Montag hat die Rechtsanwältin im Eilverfahren zur Baugenehmigung Zeit, ihre Einwände in Gelsenkirchen vorzubringen. Sie hofft auf einen vom Verwaltungsgericht bestellten Gutachter, um eine neue Expertise auszustellen.

„Da im Verfahren noch keine Entscheidung getroffen wurde, hat die Genehmigung des Kreises bestand“, sagt VG-Sprecher Karsten Herfort. Wobei es im Risiko des Landwirtes liege, Gebäude zu errichten, „für die eventuell keine Baugenehmigung vorliegt“.