Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind nach Darstellung der Bankenaufsicht BaFin im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehöre der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an.
Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind nach Darstellung der Bankenaufsicht BaFin im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehöre der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an.
Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden entschädigen kann. Die EdW hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten.
Kunden bekommen aber nicht ihr komplett eingesetztes Geld zurück: Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden sei begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und auf den Gegenwert von maximal 20.000 Euro.