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. In kriminellen Motorradgangs wie den Hells Angels kursieren immer wieder Pistolen und Gewehre, die von den Behörden genehmigt wurden. Auch in NRW besitzen 18 Rocker legale Waffen. Die Polizei ist machtlos.

Der Fall war ein Alarmsignal. Unüberhörbar schrillte es im März 2010 durch Deutschlands Polizeistellen und Innenministerien. In Rheinland-Pfalz erschoss ein Hells Angel einen SEK-Beamten. Das erschreckendste Detail: Die Tatwaffe hatte der Rocker ganz legal erworben. Er war seit Jahren Mitglied in einem Schützenverein.

Kein Einzelfall. In etlichen Rockergangs kursieren Waffen, die von Behörden genehmigt wurden. Oder besser gesagt, genehmigt werden mussten. Waffen, die Banden wie die Hells Angels oder die Bandidos jederzeit für Straftaten einsetzen könnten. Nach dem Polizisten-Mord in Rheinland-Pfalz hat auch das NRW-Innenministerium die Gangs im Land überprüft. Das Ergebnis: 24 Rocker waren auf legalem Weg an Waffen gelangt. Sechs von ihnen wurden inzwischen entwaffnet. Doch 18 Rocker in NRW laufen immer noch mit legalen Waffen herum. „Ein untragbarer, gefährlicher Zustand“, warnt Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. „Waffen gehören nicht in Rockerhände.“ Doch die Polizei ist machtlos.


„Knallharte, kriminelle Geschäfte“





Dabei zweifelt niemand an der Gefährlichkeit der Banden. Drogen- und Waffenhandel, Zuhälterei und zahlreiche Gewaltdelikte bis hin zum Mord gehen auf ihr Konto. „Hells Angels oder Bandidos haben nichts mit Easy-Rider-Romantik oder Männer-Freundschaft zu tun“, sagt Carstensen. „Da geht es um knallharte, kriminelle Geschäfte.“ Bei mehreren Landeskriminalämtern laufen derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts auf organisierte Kriminalität. Doch solange die Rockerclubs nicht verboten sind, können ihre Mitglieder immer wieder ganz legal an Waffen kommen.

Das Problem liegt im deutschen Waffengesetz. Beantragt jemand einen Waffenschein oder eine -besitzkarte bei der zuständigen Polizeibehörde, muss diese unter anderem seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüfen. So wird der Besitz einer Waffe etwa einem verurteilten Straftäter oder dem Mitglied eines verbotenen Vereins verwehrt. „Die Mitgliedschaft in einem Rockerclub wird jedoch nicht überprüft“, sagt Michaela Heyer, Sprecherin des Landeskriminalamts NRW. Das heißt im Klartext: Ein Hells Angel, der noch nicht auffällig geworden ist, bekommt als Sportschütze oder Jäger problemlos eine Waffe - mit Segen der Behörden. Und wird unter Umständen erst nach einigen Jahren wieder kontrolliert. Eine Zeit, in der viel passieren kann.


NRW will bundesweites Verbot der Rockerclubs unterstützen

Auch deshalb plädieren etliche deutsche Innenminister und Polizeichefs für ein bundesweites Verbot der Motorradgangs. Derzeit wird ein Lagebild über die Aktivitäten der Rocker in Deutschland erstellt. „Wenn der Bund zu dem Schluss gelangt, dass ein bundesweites Verbot durchsetzbar ist, sind wir die Letzten, die das nicht unterstützen würden“, sagt Simone Ramakers, Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Auch ein Verbot für NRW wäre vorstellbar.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in NRW hält davon jedoch nichts. Die Clubs würden dann lediglich in den Untergrund verdrängt und sich neue Strukturen schaffen, befürchtet Landeschef Erich Rettinghaus. Zudem wäre ein bundesweites Verbot juristisch schwer durchsetzbar. „Wenn das nach vier Wochen gekippt würde, macht sich die Staatsgewalt nur lächerlich“, warnt Rettinghaus. An Waffen kämen Hells Angels und Bandidos ohnehin auch auf illegalem Wege. Viel effektiver sei es dagegen, den finanziellen Nährboden der Rockergangs auszutrocknen. „Der Gesetzgeber müsste hier noch härter rangehen. Ein wirksames Mittel ist die Beschlagnahmung des Vereinsvermögens“, sagt Rettinghaus. „Oder man nimmt den Gangs ihre Statussymbole wie die Motorräder ab. Das würde richtig weh tun.“