Die Debatte um die Strafbarkeit der religiös motivierten Beschneidung geht weiter. Der israelische Oberrabbiner Yona Metzger erweist den Forderungen der jüdischen Gemeinde durch seine mangelnde Gesprächsbereitschaft jedoch einen Bärendienst.

Hätte uns jemand vor drei, vier Monaten prophezeit, schon bald werde dem Land eine heftige Debatte über die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen ins Haus stehen – wir hätten wohl nur milde lächelnd den Kopf geschüttelt. Doch inzwischen stecken wir mittendrin in genau dieser Debatte, die – hoch emotional befrachtet – Feuilletons wie Leserbriefspalten füllt. Und der Berliner Auftritt des israelischen Oberrabbiners wird die Diskussion neu befeuern.

Mit seiner (fast) kompromisslosen Haltung zu den Umständen der umstrittenen Beschneidungs-Prozedur  erweist der Religionsgelehrte seinem eigenen Anliegen einen Bärendienst. Auch wer die Beschneidung als elementaren Bestandteil seines Glaubens versteht, muss zumindest gesprächsbereit bleiben. Die Kritiker haben für ihre Haltung ebenfalls gewichtige Argumente.

Bundesregierung möchte Rechtssicherheit

Die Bundesregierung hat offenbar erkannt, wie viel Zündstoff in dem heiklen Thema steckt. Deshalb will sie zügig ein Gesetz vorlegen, das für Rechtssicherheit sorgt. Es wird wohl kein Verbot der Beschneidungen vorsehen, dafür aber Auflagen für den Eingriff. Dies wäre jedenfalls in der Sache der richtige Weg. Ob es auch die aufgeregte Debatte befriedet, ist eine andere Frage.