Halver..

Einfach und gerecht verteilt soll sie sein, die GEZ-Rundfunkgebühr, die seit dem 1. Januar Rundfunkbeitrag heißt und zur Bemessung nicht mehr Geräte, sondern Haushalte bzw. Betriebsstätten zugrunde legt. Von bürokratischem Irrsinn, zudem kostenintensiv, sprechen dagegen die Kommunen mit Blick auf die Neuerungen. Auch die Stadt Halver hat sich im Zuge dessen mit einem erhöhten – und ganz sicher nicht kostenneutralen – Verwaltungsaufwand auseinander zu setzen.

Von einem „erstmaligen Erfassungsaufwand“ und einer „kompletten Umstellung“ spricht Nicole Schmies vom zuständigen Fachbereich 1, Zentrale Dienste und Finanzen. Vor einem halben Jahr sei eine komplette Aufstellung aller städtischen Betriebsstätten und der jeweiligen Beschäftigtenzahl erstellt worden. „Das heißt, für alle Schulen in städtischer Trägerschaft, für das Bürgerzentrum, das Jugendzentrum, die Stadtbücherei, die Feuerwehr, die Schwimmhalle, den Baubetriebshof – hier fließt die Fahrzeugflotte als Zählgröße in die Berechnung ein – musste nach genauen Vorgaben jeweils eine einzelne Rechnung erarbeitet werden“, erläutert Nicole Schmies.

Es habe zwar seitens der Gebührenzentrale, auch online, Hilfestellungen und Listen gegeben, um – jenen Vorgaben folgend – erst einmal auszumachen, „was Betriebsstätten überhaupt sind“, dennoch handele es sich bei der korrekten Umsetzung um eine nicht geringe zusätzliche Verwaltungsbelastung. „Mag sein, dass sich für die GEZ dadurch manches vereinfacht hat – für den Verwaltungsaufwand vor Ort gilt das nicht.“

Was die künftig zu erwartenden Kosten angehe, lasse sich auch schon eine Tendenz erahnen, so Nicole Schmies. Es seien zwar noch bei weitem nicht sämtliche, vielmehr erst ein Bruchteil der Rechnungen zugegangen, doch für die Betriebsstätte „Stadtverwaltung Halver“ sei der Bescheid schon ins Rathaus geflattert. Demnach darf der Kämmerer, der im vergangenen Jahr gut 215 Euro an Rundfunkgebühren für die Stadtverwaltung berappen musste, von nun an „einen eins zu eins doppelt so hohen Beitrag“ überweisen.

Steigerung der Kosten erwartet

„Die Tendenz, dass es teurer werden wird, lässt sich bereits jetzt ablesen“, erklärt Nicole Schmies und verweist auf eine aktuelle Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW von Mittwoch, der bereits im Vorfeld monierte, dass – so Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider – „die im Januar eingeführte Regelung zu einer massiven Kostensteigerung und zu unnötigem bürokratischen Aufwand“ führe. Dieser Mitteilung zufolge könne die bisherige Rundfunkgebühr in der Stadt Rheinbach (27.500 Einwohner) von gut 1000 auf bis zu 7000 Euro, in der Stadt Bergisch Gladbach (106.000 Einwohner) gar von etwa 2000 auf gut 20.000 Euro jährlich steigen.

„Diese enorme Steigerung liegt in der Zahl der Betriebsstätten begründet“, so Nicole Schmies. „Gibt es beispielsweise in einer Kommune viele städtische Kindergärten, muss jeder einzelne gemeldet werden.“

Weiteres Problem: Für Schulen in städtischer Trägerschaft, bislang befreit, falle nun ein Mindestbeitrag an. „Hier ist die Beitragsfreiheit zum Jahresende ausgelaufen. Definitiv wissen wir dies bereits für die Förderschule Susannenhöhe.“ Zudem müssten Änderungen der kommunalen Verwaltungsstruktur ständig wieder der GEZ gemeldet werden, damit diese bei der Berechnung des Beitrages die korrekte Anzahl der Betriebsstätten zugrunde lege.

Ansonsten bleibe derzeit nichts anderes übrig als abzuwarten, bis die übrigen Rechnungen eintrudeln. „Dann beginnt die Phase der Prüfung“, so Nicole Schmies. „Es geht darum herauszufinden, ob wir die Umsetzung richtig verstanden haben, und die eingehenden Rechnungen mit unseren Angaben abzugleichen, bevor wir etwas zahlen.“